Ukraine wird „Wahlen” in besetzen Gebieten nicht anerkennen – Auswärtiges Amt
„Durchführung der sogenannten Wahlen auf den vorübergehend besetzten Territorien der Ukraine ist gesetzeswidrig und derer Ergebnisse sind nichtig. Keine einzige Person, die durch diese Farce “gewählt” wurde, wird nicht berechtigt sein, ihre Funktionen zu erfüllen”, hieß es.
"Alle Personen, die für Organisation und Durchführung von „Wahlen“ auf den vorübergehend besetzten Territorien der Ukraine verantwortlich sind, werden gemäß der Gesetzgebung der Ukraine strafrechtlich verfolgt und sanktioniert", betont das Auswärtuge Amt.
Am 14.September fanden in Russland und auf den vorübergehend besetzten Territorien der Ukraine, in der Autonomrepublik Krim und in Sewastopol Regional- und Lokalwahlen im Rahmen des jährlichen Einheitlichen Wahltags statt.