Vizekanzler in Kyjiw eingetroffen

Vizekanzler in Kyjiw eingetroffen

Ukrinform Nachrichten
Vizekanzler und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil ist zu Gesprächen in Kyjiw eingetroffen. Er bekräftigte weitere unerschütterliche Unterstützung für die Ukraine.

Das meldet Ukrinform unter Berufung auf DW

„Putin sollte sich keinerlei Illusionen machen, dass unsere Unterstützung für die Ukraine bröckeln könnte. Im Gegenteil: Wir bleiben weltweit der zweitgrößte und in Europa der größte Unterstützer der Ukraine. Als Finanzminister bringe ich damit heute auch die klare Zusage mit: Die Ukraine kann sich weiter auf Deutschland verlassen“, erklärte Klingbeil.

Vizekanzler machte deutlich, er suche in enger Abstimmung mit Kanzler Friedrich Merz den Austausch darüber, wie Deutschland die Ukraine bei einem möglichen Friedensprozess bestmöglich unterstützen könne. „Es geht um die ukrainische, aber auch um die europäische Sicherheit“, betonte er.

Klingbeil bekräftigte erneut die Forderung nach einem Waffenstillstand.

 „Während über einen Frieden verhandelt wird, dürfen nicht weiter jeden Tag Menschen durch die brutalen russischen Angriffe sterben“, sagte Vizekanzler. Er forderte verlässliche Sicherheitsgarantien, die einen dauerhaften Frieden für die Ukraine gewährleisten.

Es könne keine Verhandlungen ohne Beteiligung der Ukraine geben “Zugleich werde schon jetzt über einen künftigen Wiederaufbau und über die EU-Beitrittsperspektive der Ukraine gesprochen“ .fügte Klingbeil hinzu.

Foto: Kay Nietfeld/dpa/picture alliance


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2025 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-