
EU verlängert Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge bis März 2027
Die EU gewährt seit dem März 2022 auf Grundlage der Richtlinie über vorübergehenden Schutz für 4 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine Sicherheit und Unterkunft. Der vorübergehende Schutz läuft bis zum 4. März 2026 und wird nun bis zum 4. März 2027 verlängert, teilte der EU-Rat mit.
Neben der Verlängerung des vorübergehenden Schutzes diskutierten die EU-Staaten eine Empfehlung des Rates zur Vorbereitung eines koordinierten Übergangs aus dem vorübergehenden Schutz. „Die Empfehlung befasst sich unter anderem mit dem Wechsel in einen anderen Aufenthaltsstatus, der Vorbereitung einer schrittweisen Rückkehr in die Ukraine und einer verstärkten Information über mögliche Optionen.“
Der Europäische Rat wird den heutigen Beschluss zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes für die Ukraine auf einer seiner nächsten Tagungen formell verabschieden.