EU-Rat unterstützt Makrofinanzhilfe von 1,2 Mrd. Euro für die Ukraine

EU-Rat unterstützt Makrofinanzhilfe von 1,2 Mrd. Euro für die Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben am Freitag den Vorschlag der Kommission gebilligt, der Ukraine eine zusätzliche Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Das wird auf der Webseite des EU-Rats mitgeteilt.

 „Das bedeutet, dass der Vorschlag vom Europäischen Parlament in einem beschleunigten Verfahren geprüft werden könnte, damit er so bald wie möglich angenommen werden kann. Ziel ist es, rasche Unterstützung in einer akuten Krisensituation zu leisten und die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken.“ „Der Text muss vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann“, so die Mitteilung.

Zur Begründung heißt es: „Die derzeitigen geopolitischen Spannungen beeinträchtigen die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität der Ukraine. Die anhaltenden Sicherheitsbedrohungen haben bereits einen erheblichen Kapitalabfluss ausgelöst. Durch die erhöhte geopolitische Unsicherheit und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage verliert die Ukraine den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten.“

Diese makrofinanzielle Hilfe der EU soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben und in zwei Tranchen erfolgen:

Die Auszahlung der ersten Tranche würde kurz nach Billigung des Vorschlags erfolgen, das heißt sobald die Vereinbarung über spezifische strukturpolitische Maßnahmen in Kraft tritt, die die Europäische Kommission im Namen der EU mit der Ukraine schließt; Bedingung dafür ist die Erfüllung der politischen Voraussetzung und die zufriedenstellende Umsetzung des entsprechenden IWF-Programms.

Die Auszahlung der zweiten Tranche würde davon abhängen, dass sowohl das IWF-Programm als auch die in der Vereinbarung festgehaltenen politischen Maßnahmen kontinuierlich zufriedenstellend umgesetzt werden. Im Mittelpunkt der Vereinbarung, die als Basis der makrofinanziellen Nothilfe dient, wird voraussichtlich eine begrenzte Zahl praktikabler, kurzfristiger politischer Maßnahmen in den dringendsten vorrangigen Bereichen stehen. Dazu gehören etwa die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Stabilität oder die Bereiche Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie Energie.


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