Verdacht auf Beteiligung an Krim-Referendum: SBU ermittelt gegen „Ukrainische Wahl“ von Wiktor Medwedtschuk
Der SBU stellte fest, dass die Mitglieder der „Ukrainischen Wahl“ während der Besetzung der Krim und später die Besatzungsorgane aktiv unterstützen. „Sie wurden Vertreter der illegalen Wahlkommissionen, nahmen an der Tätigkeit der illegalen Waffenformation „Selbstverteidigung der Krim teil. Sie verfolgten rechtswidrig ukrainische Aktivisten, nahmen Gebäude der ukrainischen Staatsorganen ein“, heißt es in der Mitteilung.
Die Anführer der Bürgerorganisation simulierten dem SBU zufolge die Liquidation von 210 Verbänden auf der Krim. Sie reichten Dokument für die Liquidation beim Justizministerium der Ukraine erst 2017, bis dahin war die „Ukrainische Wahl“ auf der Krim aktiv zum Nachteil der Sicherheit der Ukraine. Nach Ansicht des SBU können diese Fakten beweisen, dass die Anführer der Organisation vortäuschten, dass sie an ihrer illegalen Tätigkeit auf der Krim nicht beteiligt waren.
Dem SBU zufolge wurden Ermittlungen gemäß dem Artikel 366 des ukrainischen Strafgesetzbuchs (Amtsfälschung) eingeleitet. Der SBU kann gegen Verdächtigen Anklage nach dem Artikel 110 (Eingriff in die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine) sowie nach dem Artikel 111 (Landesverrat) erheben.