Corona-Pandemie: Regierung ändert Einreiseregeln für Ausländer
Laut der Verordnung ist eine Einreise von Ausländern oder Staatenlosen ohne Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung und einer Beobachtung wegen einer COVID-19-Erkrankung abdeckt und für die Dauer des Aufenthalts in der Ukraine gültig ist, verboten. Das Versicherungsunternehmen muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner in der Ukraine verfügen.
Vom Verbot sind Ausländer oder Staatenlose, die einen ständigen Wohnsitz haben, Personen, die als Flüchtlinge anerkannt sind oder einen besonderen Schutzstatus benötigen, Mitarbeiter der ausländischen diplomatischen Vertretungen, Konsulate, internationalen Missionen und Organisationen in der Ukraine und ihre Familienangehörige, Militärangehörige der Mitgliedstaaten und Partnerstaaten der Nato, die Teilnehmer des Programms der Nato „Partnerschaft für den Frieden“ sind und an Ausbildungsmaßnahmen für die ukrainische Armee teilnehmen, ausgenommen.
Ohne Krankenversicherung dürfen Ausländer oder Staatenlose auch Kontrollpunkte zu den besetzen Gebieten in der Ostukraine und zur Krim für die Ein- oder Ausreise nicht passieren.
Für die Personen, die aus Ländern mit hohen Infektionszahlen kommen oder deren Staatsangehörige sind, besteht eine Selbstisolationspflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder im Alter bis 12 Jahren; Staatsangehörige der Länder mit hohen Infektionszahlen von Covid-19 sind, die sich aber innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in diesen Ländern nicht aufgehalten haben und Transitreisende, die die Ukraine binnen 2 Tagen verlassen; Personen, die in den ukrainischen Hochschulen studieren; Mitarbeiter der ausländischen diplomatischen Vertretungen, Konsulate, internationalen Missionen und Organisationen in der Ukraine und ihre Familienangehörige; Fahrer von Lastkraftwagen und Linienbussen, Crewmitglieder von Schiffen und Flugzeugen, Zugführer und Bordpersonal der Züge; Militärausbilder der Mitgliedstaaten und Partnerstaaten der Nato, die Teilnehmer des Programms der Nato „Partnerschaft für den Frieden“ sind und an Ausbildungsmaßnahmen für die ukrainische Armee teilnehmen; Kulturschaffende, die auf Einladung einer ukrainischen Kulturinstitution mit einer Bergleitungsperson einreisen; Personen, die Stammzellen für Transplantationen transportieren; Personen, die einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist.