Präsidentschaftskandidaten dürfen ab heute Wahlwerbung machen
Ukrinform Nachrichten
Ab 8. April dürfen die Kandidaten Wahlwerbung für die zweite Runde der Präsidentschaftswahl machen.
Das erklärte die Leiterin der Zentralen Wahlkommission, Tetjana Slipatschuk, am Sonntag mit, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform. Die Bürger dürfen sich auch an Wahlkampagnen der Kandidaten beteiligen, sagte sie.
Die Wahlwerbung für die zweite Runde der Präsidentschaftswahl beginnt nach der amtlichen Feststellung des Wahlergebnisses im ersten Wahlgang.
ch