Niveau der materiellen Unterstützung für seit der Kindheit behinderte Personen bleibt bestehen – Sahorij

Niveau der materiellen Unterstützung für seit der Kindheit behinderte Personen bleibt bestehen – Sahorij

Ukrinform Nachrichten
Die Parlamentarier haben heute einen Gesetzentwurf über Änderungen im Art. 18 des Gesetzes der Ukraine „Über staatliche Sozialhilfe für seit der Kindheit behinderte Personen und behinderte Kinder“ bezüglich der Zuschläge für Invaliden der ersten Gruppe, Untergruppe A unterstützt.

Für den Gesetzentwurf Nr. 2026, der von Abgeordneten der Fraktion „Block von Petro Poroschenko“ Olexandr Tretjakow und Hlib Sahorij erarbeitet wurde, stimmten 265 Parlamentsmitglieder. „Wir konnten die Gerechtigkeit für die schwächsten Kategorien unserer Bürger wiederherstellen, für die seit der Kindheit behinderten Menschen. Es stellte sich heraus, dass die Höhe der staatlichen Sozialhilfe, zusammen mit dem Pflegezuschlag, für eine seit der Kindheit behinderte Person nach Erreichen der Volljährigkeit, im Fall der Anerkennung dieser Person als des Invaliden seit der Kindheit, um fast 300 Hrywnja reduziert wird. Dabei ist zu beachten, dass die Bedürfnisse dieser Person, die seit der Kindheit schwerbehindert und pflegebedürftig ist, nach Erreichen der Volljährigkeit nicht abnehmen, sondern wachsen“, kommentierte die Notwendigkeit dieses Gesetzes sein Mitautor Hlib Sahorij. Das Gesetz „Über staatliche Sozialhilfe für seit der Kindheit behinderte Personen und behinderte Kinder“ sieht die Sozialhilfe für die behinderten Kinder im Alter bis 18 Jahre in Höhe von 70 Prozent des Existenzminimums und des Pflegezuschlags für diese Kinder in Höhe von 50 Prozent nur bis zur Volljährigkeit vor. Im Fall, wenn die Höhe der Sozialhilfe zusammen mit dem Pflegezuschlag für die seit der Kindheit behinderten Personen der Untergruppe A die Höhe der Zahlungen für die behinderten Kinder der Untergruppe A im Alter von 6 bis 18 Jahre nicht erreicht, wird der Staat gemäß dem Gesetz  Nr. 2026 die Zahlung der Differenz gewährleisten. Das Gesetz gilt seit dem 01. Januar 2016 für 2000 Invaliden seit der Kindheit der Untergruppe A, die schwerbehindert und pflegebedürftig sind.

ch


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