EU äußert sich zu e-Deklarationen in der Ukraine
Ukrinform Nachrichten
Elektronisches System für die Angabe von Vermögenswerten, das von der Nationalagentur für die Bekämpfung von Korruption am 15. August eingeleitet wurde, war nicht ordnungsgemäß zertifiziert und daher kann es keine Rechtswirkungen haben, wenn die Angaben in der Erklärung unsachgemäß angegeben wurden, heißt es in der Erklärung der Vertretung und der Botschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kiew.
Das System e-Deklarationen im Testmodus mache wenig Sinn und könne sogar kontraproduktiv sein, entnimmt man der Erklärung weiter.
In der Erklärung wird betont, dass die ukrainischen Behörden auf allen Ebenen unverzüglich alle technischen und administrativen Fragen im Zusammenhang mit den entsprechenden Verpflichtungen zwischen der Ukraine und der EU schließen müssen.
Die Verzögerung bei der Lösung dieses Problems könne die Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption in der Ukraine untergraben, die extrem wichtig für den Erfolg des Reformprozesses sind, der von der Europäischen Union unterstützt wird.
yv