Gesetz über Verfassungsgericht tritt in Kraft
Gemäß dem Gesetz besteht das Verfassungsgericht aus der Großen Kammer, zwei Senaten und sechs Kollegien.
Die Große Kammer entscheidet, ob Rechtsakte des Parlaments, des Staatspräsidenten, des Ministerkabinetts, des Parlaments der Autonomen Republik Krim in Einklang mit der Verfassung stehen. Sie legt auch die Verfassung aus.
Ein Senat aus neun Richtern überprüft, ob die Gesetze der Ukraine der Verfassung entsprechen.
Ein Kollegium, das sich aus drei Richtern zusammensetz, ist für Verfassungsbeschwerden zuständig.
Das Verfassungsgericht besteht aus 18 Mitgliedern. Der Präsident wird aus den Richtern des Verfassungsgerichtes mit einfacher Mehrheit für drei Jahre gewählt. Ein Richter soll Staatsbürger der Ukraine und mindestens 40 Jahre alt sein, die Amtssprache beherrschen, eine juristische Ausbildung und Diensterfahrung haben. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre, eine Wiederwahl ist nicht zulässig. Die Richter werden vom Staatspräsidenten, Parlament und von dem Kongress der Richter der Ukraine gewählt.
ch