Russland übergibt Sawtschenko nur unter Garantie der „vollständigen“ Strafvollstreckung
Ukrinform Nachrichten
Die föderale Vollstreckungsbehörde Russlands reicht im Gericht den Antrag auf die Übergabe an die Ukraine der Parlamentsabgeordneten Nadija Sawtschenko ein, nur, wenn sich die Ukraine verpflichtet, das Urteil des russischen Gerichts zu vollstrecken.
Darüber berichtet die Nachrichtenagentur Ria Novosti unter Berufung auf die Pressestelle der russischen Behörde.
„Bei der Gewährung vom Justizministerium der Ukraine der Garantien für die vollständige Vollstreckung des Urteils des russischen Gerichts gegen die verurteilte Person wird der Antrag der föderalen Vollstreckungsbehörde Russlands im Gericht der Russischen Föderation auf der Grundlage der Artikel § 396 und 469 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für die Annahme der Entscheidung über die Übergabe der verurteilten Sawtschenko an die Ukraine eingereicht“, so der Bericht.
yv