Freihandel mit der EU: Wirtschaftsministerium nennt sieben Vorteile
Im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der EU soll also Folgendes geschehen:
1 - Die Liberalisierung soll mehr als 97 Prozent der Warennomenklatur umfassen.
2 - Die Aufhebung der EU-Einfuhrzölle auf die meisten Produkte soll bereits im ersten Jahr der Gültigkeit des Abkommens geschehen.
3 - Die Asymmetrie der Eröffnung der Märkte zugunsten der Ukraine: die EU liberalisiert den Zugang zu ihren Märkten schneller als die Ukraine.
4 – Die Liberalisierung des Zugangs im Rahmen von Tarifquoten nach für die EU und die Ukraine bestimmten hochsensiblen Waren.
5 – Erhebliche Vereinfachung der Zollverfahren im Handel zwischen den Seiten.
6 - Die Gewährung des Zugangs für heimische Produzenten zu qualitativer importierter Technik.
7 – Die Erweiterung des Zugangs für heimische Konsumenten zu spezifischen und teuren europäischen Waren der Lebensmittelindustrie, Förderung der Preissenkung auf dem inländischen Markt der Ukraine.
yv