Ukrainisches Außenministerium fordert Freilassung von Roman Suschtschenko

Ukrainisches Außenministerium fordert Freilassung von Roman Suschtschenko

Ukrinform Nachrichten
Das Außenministerium der Ukraine hat in seien Kommentar gegen die Entscheidung des Stadgerichts Moskau im Fall Roman Suschtschenko entschieden protestiert. Das Gericht lehnte am Dienstag einen Antrag der Verteidigung auf die Aussetzung der Untersuchungshaft für ihn ab. Der ukrainische Journalist wird damit bis zum 30. April in Untersuchungshaft bleiben. 

Die Ablehnung der Anträge auf die Aussetzung der Untersuchungshaft auf die Teilnahme des ukrainischen Konsuls an der Gerichtssitzung bestätigen nach Ansicht der Außenbehörde die Befangeneheit des russischen Gerichtswesens im Fall von Suschtschenko sowie die Tatsache, dass dieser Fall politisch motiviert sei.

„Das Außenministerium der Ukraine fordert von der russischen Führung Ende der Gewalt gegen den ukrainischen Bürger Suschtschenko und seine Freilassung“, heißt es weiter im Kommentar.

Der Korrespondent der Nachrichtenagentur Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, war zu einem Privatbesuch nach Moskau gereist und dort am 30. September festgenommen worden. Der russische Geheimdienst FSB wirft ihm Spionage vor und behauptet, dass Suschtschenko Mitarbeiter der ukrainischen Militäraufklärung ist. Die Hauptverwaltung für Aufklärung im Verteidigungsministerium der Ukraine erklärte, dass der Journalist kein Mitarbeiter der Aufklärung ist. Das Bezirksgericht Lefortowo in Moskau verlängerte die Untersuchungshaft für Suschtschenko bis zum 30. April 2017.

Roman Suschtschenko ist seit 2002 in der Nachrichtenagentur Ukrinform tätig. Seit 2010 ist er der Ukrinform-Korrespondent in Frankreich.

Ch


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Aktuell

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-