Ukraine ändert ab heute Einreiseregeln wegen Corona-Mutation Delta
Für die Ausländer (ausgenommen Personen mit Aufenthaltsgenehmigung) und Staatenlose, die älter als 12 Jahre sind, die aus Großbritannien, Indien, Russland und Portugal kommen oder sich dort mindestens sieben Tage aufhielten, wird eine Testpflicht eingeführt. Sie müssen sich direkt an Grenzübergängen einem Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 unterziehen. Fällt der Schnelltest negativ aus, dürfen sie in die Ukraine einreisen. Nach einem positiven Schnelltest oder einem Test-Verzicht wird die Einreise für diese Personen verweigert.
Die Staatsangehörige der Ukraine, Ausländer oder Staatenlose mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine (Personen ausgenommen, die jünger als 12 Jahre sind), die aus Großbritannien, Indien, Russland und Portugal kommen oder sich dort mindestens sieben Tage aufhielten, müssen sich auch einem Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 an Grenzübergängen unterziehen. Nach einem positiven Schnelltest müssen diese Personen in die Quarantäne. Sie werden vom Grenzübergang von der Nationalpolizei in eine Quarantäne-Zone begleitet. Dann müssen sie zu ihren Quarantäne-Orten oder Krankenhäuser transportiert werden.
Die Liste der Risikoländer wird abhängig von der epidemiologischen Lage aktualisiert.