Kyjiw: Verschärfter Lockdown tritt ab heute in Kraft
Zusätzlich zu den Anti-Corona-Beschränkungen, die seit dem 20. März gelten, schließt Kyjiw ab dem 05. April alle Schulen und Kitas. Die Nutzung des öffentliches Nahverkehrs ist nur mit einem Sonderausweis (ausschließlich für Mitarbeiter der Unternehmen kritischer Infrastruktur) erlaubt. Die Mitarbeiter von anderen Unternehmen und Behörden müssen ins Homeoffice, oder, wenn es möglich ist, in den Urlaub gehen. Die Gastronomie-Betriebe dürfen nur einen Abhol- und Lieferservice anbieten. Wochenmärkte in Kyiw sind seit dem 1. April verboten.
Seit dem 20. März sind in der Hauptstadt Einkaufszentren, Sport- und Kultureinrichtungen, Märkte geschlossen. Alle Massenveranstaltungen sind verboten. Für Gottesdienste gilt eine eine Begrenzung von mindestens 10 Quadratmeter Fläche auf eine Person.