Corona: Kyjiw meldet 605 Neuinfektionen und 13 Todesfälle
„605 Infektionen sind am vergangenen Tag in Kyjiw nachgewiesen worden. 13 Menschen sind gestorben. Insgesamt sind 1.597 Einwohner von Kyjiw gestorben“, postete Kyjiwer Bürgermeister.
In die hauptstädtischen Krankenhäuser wurden am vergangen Tag 46 Patienten eingeliefert. Die anderen bleiben in Selbstisolierung unter ärztlicher Aufsicht.
Das Coronavirus wurde auch bei 20 Medizinern bestätigt.
Genesen seien am vergangenen Tag 87 Kyjiwer, insgesamt – 28.904 Menschen.
Die höchste Zahl der Patienten mit COVID-19 ist nach seinen Angaben in den Stadtrayons Darnyzkyj (278), Dniprowskyj (138) und Podilskyj (45 Fälle) registriert worden.
Er stellte fest, dass sich in den hauptstädtischen Krankenhäusern heute 2.083 Patienten mit der bestätigten Diagnose COVID-19 befinden, darunter 16 Kinder. 1.324 Patienten seien in einem schweren Zustand.
Die Sauerstoffunterstützung erhalten 1.477 Menschen. An die Beatmungsgeräte sind 34 Patienten angeschlossen.
Wie Ukrinform berichtete, begann in der Ukraine am 14. November die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 lief. Dementsprechend war an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.
Der Wochend-Lockdown wurde nach dem 30. November nicht mehr verlängert. Die Regierung ordnete gestern härtere Einschränkungsmaßnahmen vom 08. bis 24. Januar an. Die angepasste Quarantäne (Aufteilung der Regionen in Quarantänezonen - gelbe, orangene oder rote Zone) wurde ebenfalls gestern bis Ende des Winters, bis zum 28 Februar, verlängert.
Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.
Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.
Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.
Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.
Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.
Am vergangenen Tag wurden in der Ukraine 6.451 neue Fälle von COVID-19 im Labor bestätigt. Insgesamt seit Beginn der Pandemie – 900.666 Fälle.
yv