COVID-19: Kyjiw meldet 1.422 Neuinfektionen und 30 Todesfälle
„Die Dynamik der Erkrankungen in der Hauptstadt nimmt nicht ab. Am vergangenen Tag sind noch 1.422 Erkrankte an COVID registriert worden. 30 Menschen sind gestorben. Insgesamt sind 1.173 Einwohner von Kyjiw gestorben“, postete Kyjiwer Bürgermeister.
In die hauptstädtischen Krankenhäuser wurden am vergangen Tag 68 Patienten eingeliefert. Die anderen bleiben in Selbstisolierung unter ärztlicher Aufsicht.
Das Coronavirus wurde auch bei 81 Medizinern bestätigt.
Genesen sind am vergangenen Tag 347 Kyjiwer, insgesamt seit Beginn der Pandemie – 21.091.
Die meisten Patienten mit COVID-19 sind nach seinen Angaben in den Stadtrayons Desnjanskyj (427), Podilskyj (170) und Darnyzkyj (159 Fälle) registriert worden.
„Das Virus breitet sich rasant aus. Seien Sie vorsichtig und halten Sie sich an die einfachen Sicherheitsregeln! Passen Sie auf sich auf!“, fügte er hinzu.
Wie Ukrinform berichtete, wurden zum Stand von heute Morgen, dem 24. November, in der Ukraine 12.287 neue Fälle von COVID-19 registriert. Insgesamt seit Beginn der Pandemie - 647.976 infizierte Menschen.
Am 14. November begann in der Ukraine die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 läuft. Dementsprechend ist an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.
Am Samstag, dem 21. November, trat in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.
Das Gesetz wurde am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, ist es in Kraft getreten.
Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.
Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.
Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.
yv