Stadt Kyjiw und 17 Gebiete nicht bereit zur Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen - Gesundheitsministerium

Stadt Kyjiw und 17 Gebiete nicht bereit zur Lockerung der Beschränkungsmaßnahmen - Gesundheitsministerium

Ukrinform Nachrichten
Zum Stand vom 10. September bleiben die Stadt Kyjiw und 17 Regionen der Ukraine nicht bereit zur Lockerung der anti-epidemischen Maßnahmen.

Dies belegen die Daten auf der Webseite des ukrainischen Gesundheitsministeriums.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sind also neben der Stadt Kyjiw die Gebiete Winnyzja, Wolhynien, Schytomyr, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk, Kyjiw, Lwiw, Mykolajiw, Odessa, Riwne, Sumy, Ternopil, Charkiw, Chmelnyzkyj, Tscherkassy, Tschernowitz und Tschernihiw nicht bereit zur Lockerung der Quarantäne.

In all diesen Regionen wurde die Inzidenzrate innerhalb von 14 Tagen pro 100.000 Einwohner überschritten.

Das Gesundheitsministerium stellte fest, dass zu den Regionen mit einer hohen Ausbreitung von COVID-19 Regionen zählen, bei denen eines der folgenden Merkmale vorliegt:

- Die Auslastung der Betten in Krankenhäusern, die für Patienten mit bestätigtem Fall von COVID-19 vorgesehen sind, beträgt mehr als 50 Prozent innerhalb von fünf Tagen nacheinander.

- Die durchschnittliche Anzahl von Tests beträgt weniger als 24 pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.

- Die Inzidenzrate von COVID-19 innerhalb von 14 Tagen pro 100.000 Einwohner überschreitet die Basisinzidenz.

Wie berichtet sind am vergangenen Tag in der Ukraine 2.582 Menschen an COVID-19 erkrankt, insgesamt gibt es 145.612 infizierte Menschen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-