Schmyhal und Dombrovskis besprechen Grenzblockade: Ukraine zählt auf EU-Hilfe

Schmyhal und Dombrovskis besprechen Grenzblockade: Ukraine zählt auf EU-Hilfe

foto
Ukrinform Nachrichten
Der Premierminister der Ukraine, Denys Schmyhal, teilte auf Facebook mit, er habe mit dem geschäftsführenden Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Valdis Dombrovskis, die Unterstützung der Ukraine, insbesondere die Finanzierung des Haushaltsdefizits und die Situation an der Grenze zu einigen EU-Ländern erörtert.

„Gestern hat die EU eine weitere Tranche der Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Gesamtbudgethilfe belief sich in diesem Jahr auf 16,5 Milliarden Euro. Wir haben die Bedürfnisse der Ukraine für das nächste Jahr und die gemeinsame Arbeit an Ukraine Facility, einem Vierjahresprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro besprochen“, schrieb er.

Besonderes Augenmerk legten die Parteien auf die Lage an der Grenze der Ukraine zu einigen EU-Staaten.

„Wir organisieren operativ alternative Logistikrouten. Wir haben unsere Vorschläge geäußert. Wir zählen auf die Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Lösung des Problems“, erklärte der ukrainische Premierminister.

Wie berichtet, läuft seit dem 6. November die angekündigte Protestaktion polnischer Frachtführer an der polnisch-ukrainischen Grenze. Die Verhandlungen auf Landesebene brachten keine Ergebnisse.

Am 21. November blockierte der Verband der Transportunternehmen der Slowakei den Transport von Lastwagen durch den Kontrollpunkt Wyschnyje Nemezke, der an dem ukrainischen Kontrollpunkt Uschgorod angrenzt.

Am 23. November schlossen sich polnische Bauern dem Protest der örtlichen Transportunternehmen mit ihren Forderungen an.

Foto: Denys Schmyhal/Telegram


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-