Zertifizierung für Gaspipeline Nord Stream 2 vorläufig ausgesetzt – Bundesnetzagentur
Nach Angaben der Behörde hat sich die Nord Stream 2 AG mit Sitz in der Schweiz entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft soll Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. „Die Tochtergesellschaft muss dann selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen“, hieß es.
Laut der Bundesnetzagentur bleibt „das Zertifizierungsverfahren so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln.“
Die Bundesnetzagentur informierte im Vorfeld das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Europäische Kommission über die Aussetzung des Verfahrens.