Industrieproduktion in der Ukraine von Januar bis September um 7 Prozent zurückgegangen

Industrieproduktion in der Ukraine von Januar bis September um 7 Prozent zurückgegangen

Ukrinform Nachrichten
Im Zeitraum von Januar bis September 2020 ist die Industrieproduktion in der Ukraine gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 7,0 Prozent zurückgegangen.

Das meldet Ukrinform unter Bezugnahme auf den Staatlichen Statistikdienst der Ukraine.

Insbesondere sank die Produktion in der Verarbeitungsindustrie in den neun Monaten des Jahres 2020 im Vergleich von Januar bis September 2019 um 8,6 Prozent, in der Grundstoffindustrie und im Tagebau - um 4,6 Prozent.

Von Januar bis September 2020 produzierte die Ukraine 16,32 Millionen Tonnen Kohle (um 15,4 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Jahres 2019), 1,26 Millionen Tonnen Rohöl (um 1,9 Prozent weniger). 555,1 Tausend Tonnen Gaskondensat (um 3,9 Prozent mehr), 14,56 Milliarden Kubikmeter Erdgas (um 1,7 Prozent weniger), 37,77 Millionen Tonnen agglomerierte Eisenerze und -konzentrate (um 5,7 Prozent weniger).

Auch waren innerhalb von neun Monaten des Jahres 2020 1,02 Millionen Kubikmeter Keramikziegel (um 22,4 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum 2019), 7,21 Millionen Tonnen Zement (um 5,9 Prozent mehr), 15,06 Millionen Tonnen Roheisen (um 2,6 Prozent weniger).

Von Januar bis September 2020 wurde Strom um 9,7 Prozent weniger erzeugt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres - 101,99 Milliarden kWh.

Wie Ukrinform berichtete, ging das Volumen der Industrieproduktion in der Ukraine nach Angaben des Statistikdienstes im Jahr 2019 gegenüber 2018 um 1,8 Prozent zurück; 2018 betrug das Wachstum der Industrieproduktion gegenüber 2017 1,1 Prozent.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-