Regierung will Wirtschaft in zweiter Jahreshälfte ankurbeln

Regierung will Wirtschaft in zweiter Jahreshälfte ankurbeln

Ukrinform Nachrichten
Die Umsetzung des vom Ministerkabinett zusammen mit Experten in vielen Bereichen entwickelten Konjunkturprogramms zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Epidemie werde es der Wirtschaft ermöglichen, sich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 zu erholen, sagte heute von der Parlamentstribüne der ukrainische Premierminister Denys Schmyhal bei der Vorstellung des Beschlussentwurfs „Über das Aktionsprogramm des Ministerkabinetts der Ukraine“, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Das Programm sieht die Unterstützung für alle Wirtschaftszweige, und vor allem für Klein- und Mittelunternehmen, vor. Dieses Programm wird es uns ermöglichen, in der zweiten Hälfte dieses Jahres auf die Schienen der wirtschaftlichen Erholung zu stellen“, sagte Schmyhal.

Nach seinen Worten ist das Konjunkturprogramm zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Epidemie eine Art ideologischen Rahmens, der den aktuellen Stand der Wirtschaft sowie konkrete Vorschläge für weitere Schritte umfasst, insbesondere in folgenden Bereichen: Zugang zu Finanzmitteln, Zugang zu Märkten, Deregulierung, Modernisierung und Entwicklung, Zugang zu Infrastruktur. Ein wichtiger Teil des Programms wird die systematische und gründliche Unterstützung einheimischer Produzenten sein. Die Hauptpriorität ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Zahlung von Steuern in der Ukraine.

Das Programm sieht ein breites Spektrum von Unterstützungsmethoden vor: Hilfe bei der Exportförderung; verfügbare Kredite, Zuschussprogramme, Ausbau der Beteiligung der Klein- und Mittelunternehmen am öffentlichen Beschaffungswesen.

An der Vorbereitung dieses Programms nahmen mehr als 90 Entwickler teil, darunter analytische Zentren, Unternehmensverbände und einzelne Unternehmen (einschließlich Vertreter von Klein- und Mittelunternehmen).

In der Regierungssitzung am 27. Mai war das Programm zur Ankurbelung der Wirtschaft zur Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Epidemie vorbehaltlich ihres Ausbaus verabschiedet worden.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-