UNO: keine einzige Lebensmittellieferung in die besetzte Stadt Oleschky seit einem Monat

Ukrinform Nachrichten
UNO: keine einzige Lebensmittellieferung in die besetzte Stadt Oleschky seit einem Monat
Nach Angaben einer UN-Beobachtermission habe es seit dem 26. Mai keine einzige Lebensmittellieferung in die von Russland besetzte Stadt Oleschky in der Region Cherson gegeben. 

Ständige russische Drohnenangriffe sowie große Zahl von Landminen würden demnach Evakuierung von Zivilisten sowie Versorgung mit Lebensmitteln insbesondere in Oleschky und Hola Prystan erheblich erschweren, heißt es in einem Bericht der Beobachtermission. 

„Nach den Worten der Einwohner hat der letzte Lebensmittelladen in Oleschky im Januar durch Warenmangel dicht gemacht. In Laufe mehrerer Monate überlebten die Einwohner nur dank den eingemachten Produkten und den eingeschränkten Lebensmittellieferungen durch private Firmen“, heißt es in einem Bericht der Beobachtermission. 

Die Gesundheitsversorgung sei auch eingeschränkt - es werde nur die medizinische Nothilfe geleistet. Verletzte im Krankenhaus von Oleschky können nicht evakuiert werden. Vor kurzen ist dadurch ein Patient gestorben.

Die UN- Beobachtermission wies auf die Verpflichtung der Besatzungsmacht gemäß dem Völkerrecht, die Bevölkerung in den besetzten Gebieten mit Lebensmitteln und Medianten zu versorgen sowie die Leistung der humanitären Hilfe zu fördern.  

Nach den UN- Angaben seien im Jahr 2026 alleine in Oleschky und Hola Prystan mindestens 29 Menschen getötet und 54 weitere verletzt worden.  Die meisten Opfer seien auf Drohnenangriffe zurückzuführen. 

In den beiden Gemeinden harren nach Angaben ukrainischer Behörden  6.000 Zivilisten, darunter 180 Kinder aus.

Foto: Dmytro Lubinets, Теlegram


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-