Zwangsevakuierung von Familien mit Kindern aus 23 weiteren Ortschaften in Region Dnipropetrowsk angeordnet

Ukrinform Nachrichten
Zwangsevakuierung von Familien mit Kindern aus 23 weiteren Ortschaften in Region Dnipropetrowsk angeordnet
Im Landkreis Synelnyky der Region Dnipropetrowsk hat aufgrund der Sicherheitslage die Zwangsevakuierung von Familien mit Kindern aus 23 weiteren Ortschaften begonnen.

Dies teilte der Leiter der Militärverwaltung der Region Dnipropetrowsk, Oleksandr Ganscha, auf Telegram mit.

„Die Zwangsevakuierung von Familien mit Kindern hat in 23 weiteren Ortschaften im Landkreis Synelnyky begonnen. Sie sind in den Gemeinden Schachtarsk, Dubowykiw und Bohyniw“, heißt es in dem Beitrag.

Fast 3.800 Jungs und Mädchen müssen innerhalb eines Monats die gefährlichen Gebiete verlassen.

Der Beamte merkte weiter an, dass die Evakuierung von Erwachsenen aus sieben weiteren Gemeinden des Rayons läuft. Laut seinen Angaben haben bereits alle Familien mit Kindern Nowokyjiwka, Iljinka und Wyschtschtarasiwka im Rayon Nikopol verlassen.

Er merkte außerdem an, dass die Evakuierung aller Bewohner einer Straße in Marhanez und von fast 100 Personen aus Nikopol andauert.

Laut Ganscha haben insgesamt bereits über 49.500 Menschen den Landkreis Synelnyky und fast 750 Einwohner Nikopol verlassen.

„Die Evakuierung erfolgt über Transitzentren. Dort werden finanzielle, rechtliche, psychologische und medizinische Hilfe geleistet sowie Lebensmittel und Hygienenmittel verteilt. Außerdem wird bei der Wiederbeschaffung von Dokumenten und der anschließenden Neuansiedlung geholfen“, fügte er hinzu.

Wie berichtet, wurde am 21. Mai die Zwangsevakuierung von Bewohnern aus fünf Dörfern im Bezirk Synelnyky der Region Dnipropetrowsk angekündigt.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-