Auswärtiges Amt zu russischem Schiff mit gestohlenem Getreide in Israel: man verfolge die Situation und bleibe im Kontakt mit Israel

Auswärtiges Amt zu russischem Schiff mit gestohlenem Getreide in Israel: man verfolge die Situation und bleibe im Kontakt mit Israel

Ukrinform Nachrichten
Das Auswärtige Amt der Ukraine verfolge aufmerksam die Situation um das russische Schiff „ABINSK“ mit Getreide von den vorübergehend besetzten ukrainischen  Gebieten, das im Hafen von Haifa anlegte sowie bleibe diesbezüglich im ständigen Kontakt mit Israel, heißt es in einer Stellungnahme der Außenbehörde.   

Die ukrainische Seite habe demzufolge noch am 23. April ihre israelischen Partner über das Schiff "ABINSK" und dessen mutmaßlich von den besetzten Gebieten stammende Ladung informiert. Man habe insbesondere auf der Unzulässigkeit von Import solcher Güter betont. Die  israelischen  Behörden hätten zugesichert, darauf entsprechend zu reagieren, hieß es. 

Gleichzeitig sei es „besorgniserregend“, dass trotz der gewährten Informationen und der Kontakte zwischen  den Ländern es dem Schiff erlaubt  wurde, das Getreide im Hafen Haifa zu entladen.  

Laut dem ukrainischen Auswärtigen Amt gehöre das Schiff der sogenannten Schattenflotte Russlands, welche der Aggressorstaat für illegalen Ausfuhr,Transport und Vertrieb von gestohlenem ukrainischem Getreide, und schließlich zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine nutze.

Aufgrund eines  Antrags der Staatsanwaltschaft und einer richterlichen Entscheidung über die Festnahme des Schiffes habe die Ukraine eine entsprechen Anfrage an Israel gerichtet. 

Kyjiw erwarte von Israel entsprechende Schritte in Rahmen eines Strafverfahrens- nähmlich eine Beschlagnahmung von Getreide, damit solche Situationen in Zukunft vermieden werden könnten, hieß es weiter. 

Laut dem Nachrichtenportal Dialog soll die „ABINSK“ vor dem Anlegen in Haifa mehr als 43.000 Tonnen Weizen an Bord gehabt haben. 


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-