Russisches Gericht verurteilt drei ukrainische Jugendliche wegen Terrorismusvorwürfen zu hohen Freiheitsstrafen

Russisches Gericht verurteilt drei ukrainische Jugendliche wegen Terrorismusvorwürfen zu hohen Freiheitsstrafen

Ukrinform Nachrichten
Das Militärgericht im russischen Rostow – am - Don hat am 19. März drei ukrainische Jugendliche aus der besetzten Stadt Melitopol zu sieben bis acht Jahren Haft wegen Terrorismusvorwürfen verurteil, teilt die Nichtregierungsorganisation Bring Kids Back UA auf Facebook mit

Die ukrainischen Jugendlichen seien demzufolge als russische Staatsbürger verurteilt worden.

Viktor Asarowskyj wurde zu 8 Jahren und 6 Monaten, Oleh Schokol – zu  7 Jahren und 6 Monaten, Denys Wassylyk- zu 7 Jahren Haft verurteilt.  Zum Zeitpunkt der Festnahme waren sie 16 bis 17 Jahre alt.

Seit über zwei Jahren seien sie unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten sowie Folterungen, Misshandlungen und einem psychologischen Druck ausgesetzt worden, hieß es. Sie wurden mahmils aus seiner in eine andere Haftanstalt verlegt, darunter ins Untersuchungsgefängnis in Taganrog, welches für brutalen Umgang mit ukrainischen Kriegsgefangenen und Zivilisten bekannt ist.    

Laut der Anwältin von Viktor Asarowskyj habe er in Taganrog gesundheitliche Probleme bekommen- „er konnte weder schlafen noch essen, seine Hände waren von Wunden bedeckt“.  

„Das ist keine Justiz, Das ist Verfolgung von Kindern und ein Kriegsverbrechen“, wird in der Mitteilung von  Bring Kids Back UA betont.“

Russland setze gesetzeswidrige Festnahmen, Folter und Gerichtsprozesse zum Druck auf ukrainische Kinder ein und verletzte damit das humanitäre Völkerrecht.   

Foto: pexels.com


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

Objekt im Bereich Onlinemedien; Medien-ID R40-01421.

© 2015-2026 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-