Geheimdienst hackt Server der „Krim-Regierung“ und bekommt Beweise für Verschleppung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten

Geheimdienst hackt Server der „Krim-Regierung“ und bekommt Beweise für Verschleppung ukrainischer Kinder aus besetzten Gebieten

Ukrinform Nachrichten
Cyberspezialisten der Hauptverwaltung für Militärnachrichtendienst (HUR) des Verteidigungsministeriums der Ukraine haben weitere Beweise für die Entführung ukrainischer Kinder aus den vorläufig besetzten Gebieten der Ukraine erhalten.

Wie Ukrinform berichtet, schreibt HUR auf Facebook darüber.

Im Rahmen der groß angelegten Cyberoperation bekamen Geheimdienstmitarbeiter Zugang zu den Servern der sogenannten „Krim-Regierung“.

Diese Ressourcen enthalten Dokumente, die die Verschleppung von Kindern aus den vorläufig besetzten Gebieten der ukrainischen Regionen Cherson, Saporischschja, Donezk und Luhansk bestätigten.

Insbesondere erhielten die HUR-Spezialisten Zugriff auf mehrere tausend Listen verschleppter Kinder, Charakteristiken entführter Kinder, die ohne Vormundschaft zurückgelassen wurden, rechtswidrige Entscheidungen über die Bestellung neuer Vormünder aus dem Kreis der Bürger der Russischen Föderation für die deportierten Waisen, Adressen neuer Wohnorte und die Umsiedlung entführter ukrainischer Kinder.

„Tausende Dateien mit unschätzbar wertvollen Informationen für die Justiz über eines der größten Kriegsverbrechen der Russischen Föderation – die Verschleppung ukrainischer Kinder – sind bereits an die Strafverfolgungsbehörden übergeben worden. Sie werden analysiert und den Strafverfahren hinzugefügt. Die erhaltenen Informationen werden es ermöglichen, die entführten Kinder zu finden und in ihre Heimat zurückzubringen sowie die an diesem Verbrechen Beteiligten zu bestrafen“, stellte Andrij Jusow, Vertreter der HUR des ukrainischen Verteidigungsministeriums.

Wie berichtet gelang es der Ukraine, 1.458 Kinder aus Russland zurückzuholen, doch mehr als 1,6 Millionen ukrainische Kinder befinden sich weiterhin unter Kontrolle des Feindes.


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