Ein rechtsphilosophisch-strafrechtlicher Schlag ins Wasser

Ein rechtsphilosophisch-strafrechtlicher Schlag ins Wasser

Ukrinform Nachrichten
Reinhard Merkel scheitert (einmal mehr) an der Ukraine

Reinhard Merkel veröffentlichte am 28. Dezember in der angesehenen Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) einen Text1, der zweifellos so manchen Lesern den Jahreswechsel verdorben hat. Dieser emeritierte Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Hamburg war 2012 bis 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrates, der ethische, gesellschaftliche, naturwissenschaftliche, medizinische und rechtliche Fragen sowie deren voraussichtliche Folgen für Individuum und Gesellschaft bearbeitet. Zu den Aufgaben dieses Gremiums

„gehören insbesondere die Information der Öffentlichkeit und die Förderung der Diskussion in der Gesellschaft, die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln für die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag […].“2

Das ist gut und wichtig zu wissen, denn deutsche Politiker, die von Leuten wie Merkel „beraten“ wurden, haben – und sei es noch so ungewollt – viel dazu getan, um jene Situation herbeizuführen, in der Europa und die Welt am 24. Februar 2022 aufgewacht sind. Da helfen immer die gleichen Hinweise auf beste Absichten, eine „Modernisierungspartnerschaft mit Russland“, „Wandel durch Handel“, „Friedenssicherung durch wirtschaftliche Verflechtung“ (oder auch „Wandel durch Verflechtung“), „Offenhalten von Gesprächskanälen nach Moskau“ und unablässige Versicherungen, dass es „Sicherheit in Europa nur mit und nicht gegen Russland gibt“ (so der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz noch kurz vor dem Beginn von Wladimir Putins Großangriff auf die Ukraine), usw. überhaupt nichts. Über viele Jahre hinweg wurden Kritiker dieser haarsträubenden Naivität gegenüber dem Autokraten Putin, der wachsenden energiepolitischen Abhängigkeit mehrerer EU-Staaten (darunter Deutschlands) von Russland, rein geopolitischer Kreml-Projekte wie die „Nord Stream“-Pipelines usw. niedergeschrien und verlacht, im „besten“ Fall marginalisiert und demonstrativ ignoriert. Die Resultate all dessen sind jetzt auf den killing fields der Ukraine zu besichtigen. Manche in Westeuropa haben – besser spät als nie – daraus gelernt. Merkel, der bereits mit einem peinlichen Artikel zu Okkupation und Annexion der Krim durch Russland im Februar/März 2014 (damals ebenfalls in der FAZ3) auf sich aufmerksam gemacht hatte, sicher nicht: er ist sich – in einem negativen Sinne – „treu“ geblieben.

„Verhandlungen“ als Selbstzweck

Bei Merkel kommt erst gar nicht vor (weil es seine „Argumente“ von Vornherein entwertet hätte), dass über die Lage im Donbass, wo Moskau im Frühjahr 2014 einen Krieg entfesselt hatte, acht Jahre lang (!) verhandelt wurde. Das faktische Ergebnis war genau Null, da Russland zu keinem Zeitpunkt daran dachte, seine militärischen Eroberungen in der Ostukraine an die Regierung in Kiew zurückzugeben. Auch noch nach dem 24. Februar 2022 kam es mehrmals zu ukrainisch-russischen Gesprächen, so am 28. Februar, 3. März, 7. März, 10. März (Treffen der Außenminister Dmytro Kuleba und Sergej Lawrow in Antalya/Türkei), 14.-17. März, 21. März und 29.-30. März 2022 (abgesehen von den laufenden Kontakten zum Gefangenenaustausch). Sie endeten meist ergebnislos; auch Übereinkünfte über „humanitäre Korridore“ für die ukrainische Zivilbevölkerung in umkämpften Gebieten wurden von Moskau meist entweder gleich nicht eingehalten oder bald gebrochen (wobei die russische Armee immer wieder flüchtende Zivilisten, die diese „Korridore“ benutzen wollten, gezielt beschoss und ermordete). Doch das kümmert Merkel in seinem Text nicht. Stattdessen greift er tief in seinen Zylinder und zieht eine „Pflicht der Regierung in Kiew“ heraus,

„Verhandlungen ex bello zu akzeptieren und deren konzessionslose Ablehnung zu beenden. Diese Pflicht ist, im Unterschied zu der Moskaus, kein unmittelbares Gebot des Völkerrechts, wohl aber eines der politischen Ethik. Ihre Basis ist eine spezifische Verantwortung auch der ukrainischen Regierung und reicht über die triviale Grundnorm jeder Moral, menschliches Leid zu vermeiden, weit hinaus. Denn die Ukraine ist kausal beteiligt an der fortdauernden Erzeugung des Elends dieses Krieges.“ (!)

Das muss man (mindestens) dreimal lesen, denn sonst glaubt man es nicht: Merkel schiebt dem alleinigen Opfer, der Ukraine, tatsächlich die „Hälfte“ der Schuld am Krieg zu – nach dem einfältigen (und deswegen so populären) Motto „Zum Kriegführen gehören aber schon immer zwei, gell“. Genau – wie auch zu einer Vergewaltigung. Merkel verlangt vom Opfer indirekt, aber deutlich, sich gegen diese Vergewaltigung nicht zur Wehr zu setzen und stattdessen „über sich ergehen zu lassen“. Und noch ein Stück weiter gedacht: wenn es die Ukraine erst gar nicht gäbe, würde sie nicht ständig die lukrativen Beziehungen zahlloser Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen (von Gerhard Schröder „abwärts“) in Westeuropa mit Putins Kamarilla stören. Genau diese Überlegung stand hinter den Erwartungen (Hoffnungen?) vieler Politiker, Geschäftsleute, Kammerfunktionäre, „talking heads“ in den Medien und leider auch so mancher Rechts- und Sozialwissenschaftler in Westeuropa, die nach dem Beginn von Putins Großangriff am 24. Februar überzeugt waren, dass dieser in wenigen Tagen erfolgreich wäre bzw. die Ukraine kapitulieren würde: dann hätte man nämlich die „guten Beziehungen“ nach Moskau einfach nahtlos fortsetzen können – mit „Argumenten“ wie „Gerade in einer solchen Situation muss man doch mit Moskau im Gespräch bleiben“, „Ein Abbruch der Beziehungen bringt jetzt auch nichts mehr“, „Alle Türen zuzuschlagen nützt doch auch der Ukraine nichts“, „Wir brauchen das russische Gas“ und was der über Jahre, teilweise Jahrzehnte hinweg geübten leeren Phrasen mehr waren.

Völlig unklar ist, worum es bei Merkels „Verhandlungen“ eigentlich gehen sollte, wenn eine Seite (Russland) der anderen (der Ukraine) grundsätzlich das bloße Existenzrecht aberkennt, ja sogar in Abrede stellt, überhaupt Krieg zu führen (offiziell ist ja immer nur von einer „Spezialoperation“ die Rede). Wo sollten solche „Verhandlungen“ konkret ansetzen – etwa dabei, dass die Ukraine Russland davon überzeugen muss, 1) „tatsächlich“ zu existieren und 2) über eine eigenständige (d.h. von den ethnischen Russen verschiedene) Titularnation zu verfügen (Putin vertritt ja seit Jahren offen die Meinung, dass Russen und Ukrainer „ein Volk“ sind)? Und wie sollen solche „Verhandlungen“ ablaufen, wenn an ihnen zwangsläufig Lawrow teilnehmen würde, der bei Adolf Hitler „auch jüdisches Blut“4 vermutete und wörtlich erklärte, dass „Russland die Ukraine nicht angegriffen hat“5? Müsste also bei den „Verhandlungen“, zu denen Merkel die Ukraine zwingen will, erst geklärt werden, dass Hitler über kein „jüdisches Blut“ verfügte und Russland die Ukraine doch ohne jeden Zweifel und völlig unprovoziert militärisch attackiert hat? Und was, wenn Moskau beides hartnäckig nicht zugestehen will?

Solche Fragen sind Merkel aber zu unwichtig, um sich mit ihnen zu befassen. Er fährt gnadenlos fort:

„Irgendwann kommen die des nicht mehr Legitimierbaren in den Blick: das atomare Risiko für die Welt und die Zerstörung der Ukraine, des Lebens und der Zukunft ihrer Menschen. Lange vor diesen Grenzen beginnt die moralische Pflicht auch des Aggressionsopfers, mögliche Alternativen zur Fortsetzung des blutigen Grauens zu erwägen und in Verhandlungen zu klären. Die Pflicht des Angreifers, seine Aggression zu beenden, versteht sich (noch einmal) von selbst. Aber ihre Verweigerung hebt moralische Bindungen der ukrainischen Regierung nicht auf – weder gegenüber dem Rest der Welt noch und vor allem gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung und ihren Soldaten.“

Das ist nur noch grotesk, bedeutet es doch: Wenn Russland die Beendigung seiner Aggression verweigert (was „sogar“ Merkel konzediert), muss die Ukraine genau darüber verhandeln (!). Und wenn man Merkel konsequent noch ein Stück weiterdenkt, muss die Ukraine „eigentlich“ kapitulieren, weil er (der sich hier hinter dem „Rest der Welt“ versteckt) sich vor dem „atomaren Risiko“ fürchtet. Bezeichnend ist hier der Kontext der Verwendung dieses Begriffs: Er erscheint quasi „anonymisiert“, ohne konkreten Adressaten – um nicht erwähnen (und vielleicht doch kritisieren) zu müssen, dass es alleine Putin ist, der ständig mit dem atomaren Säbel rasselt und damit ein Armageddon in den Raum stellt. Die Ukraine besitzt bekanntlich keine Kernwaffen und kann daher beim besten Willen kein Risiko ihres Einsatzes schaffen. Und die mit Abstand wichtigste „moralische“ (und übrigens auch rechtliche, Herr Merkel – warum erwähnen Sie als Jurist das nicht?) Verpflichtung der Führung der Ukraine besteht darin, ihr Volk und Land (in seinen rechtmäßigen Grenzen, die Moskau spätestens seit Februar 2014 einfach ignoriert) mit allen zu Gebote stehenden (und daher auch militärischen) Mitteln gegen den russischen genozidalen Krieg zu schützen (siehe dazu unten).

Und dann folgt der nächste Merkel-Schlag:

„Viele glauben, eine Pflicht ex bello lasse sich so nicht begründen. Ob die Ukraine über einen Waffenstillstand verhandeln wolle oder nicht, sei ihre Sache, in die sich niemand einzumischen habe. Das überzeugt nicht. Gewiss trifft es in einem belanglos formellen Sinne zu, dass für die Entscheidung, den Krieg fortzusetzen, die Regierung in Kiew zuständig ist – so wie es für die Entscheidung, ihn zu beginnen, die Regierung in Moskau war.“

Genau das „überzeugt“ sehr, Herr Merkel. Was hingegen kategorisch nicht „überzeugt“ (um nicht zu sagen: abstößt), ist Ihre Verwendung von Formulierungen wie „belanglos formeller Sinn“. Abgesehen von dem Umstand, dass in der Rechtsprechung pausenlos Verfahren aufgrund Ihrer „belangloser Formalitäten“ (!) entschieden werden (weil eben in Rechtsstaaten auch solche Formalitäten genau einzuhalten sind), ist weder politisch noch völkerrechtlich, ethisch oder einfach logisch einzusehen, warum anderen, von der Ukraine verschiedenen Ländern, Organisationen oder Einzelpersonen (Erich Vad? Alice Schwarzer? Reinhard Merkel?) auch nur das geringste Mitspracherecht in der Frage, mit wem sie worüber verhandelt, zukommen sollte: Schließlich ist sie der alleine von Russland am 24. Februar 2022 angegriffene Akteur. Was Merkel tatsächlich sagen will, ist doch das: Da die „Gefahr“ besteht, dass die Ukraine 1) nicht zu russischen Bedingungen verhandeln, 2) nicht kapitulieren und – horrible dictu –3) kein Territorium aufgeben will, müssen ihr diese wichtigen Entscheidungen eben aus der Hand genommen werden – um Russland „zufriedenzustellen“, was, so dieser unermesslich naive Ansatz, nun dieses Mal aber garantiert zu Frieden, Freude, Eierkuchen führen würde. – Wer das glaubt, hat sich aus der Realität freilich verabschiedet bzw. selbige überhaupt nie „bewohnt“. Doch Merkel bleibt bei seiner Linie:

„Jenseits einer Schmerzgrenze, an der die Verwüstung des Landes und der Menschen jede moralische Proportionalität übersteigt, noch immer allein auf die Fortsetzung der Gewalt zu dringen und jede Verhandlung über deren Ende abzulehnen ist nicht tapfer, sondern verwerflich.“

Auch das ist einmal mehr abenteuerlich, ist es doch alleine Russland, das „auf die Fortsetzung der Gewalt drängt“, die es jederzeit einstellen könnte, um alle seine Truppen aus der Ukraine abzuziehen, die seit Februar 2014 besetzten Gebiete an die Regierung in Kiew zurückzugeben, den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren, mutmaßliche Kriegsverbrecher an Kiew und/oder ein internationales Tribunal auszuliefern und aufrichtig Reue zu zeigen. Doch das wird niemals passieren – nicht einmal unter einem von Putin verschiedenen Präsidenten Russlands. Merkel verrät auch nicht, wer diese „Schmerzgrenze“ eigentlich festlegen und dann ihre Einhaltung gegenüber der Ukraine rechtsverbindlich anordnen könnte. Der UN-Sicherheitsrat ist es jedenfalls nicht. Privatpersonen wie Merkel und Richard David Precht scheiden ebenso aus wie andere Länder wie z.B. Russland oder der dieses mit Waffen beliefernde Iran sowie Institutionen wie z.B. die von einem ehemaligen Agenten des sowjetischen Geheimdienstes KGB angeführte Russisch-Orthodoxe Kirche, sodass nur die politische Führung der Ukraine übrigbleibt. Und alle Versuche von Merkel und anderen, ihr diese Kompetenz abzusprechen, sind „verwerflich“, unethisch, unmoralisch und vollkommen unzweckmäßig, da sie direkt – gewollt oder ungewollt – Putin in die Hände spielen.

Merkel: Die Krim muss bei Russland bleiben

Von der Gewaltgeschichte der Krim seit der russischen Eroberung 1783, dem Schicksal der (1944 kollektiv nach Mittelasien deportierten) Krimtataren usw. hat Merkel keine Ahnung. Das hindert ihn aber nicht an weitreichenden Feststellungen.

„[…] entscheidend ist nicht die schiere Dauer der Verwaltung [der Krim], sondern das Maß der mit ihr erreichten normativen Stabilität und die Gewähr ihrer friedlichen Zukunft. Historische, kulturelle, sprachliche und religiöse Hintergründe können dafür eine bedeutendere Rolle spielen als die formelle Souveränität über das Territorium. Für die Krim ergibt sich hieraus ein klarer Befund. Die Bewohner der Halbinsel fühlen sich mehrheitlich als Russen; längst vor 2014 wollten sie den staatsrechtlichen Wechsel. Diesen nun mit Gewalt zu revidieren, dafür Tausende weiterer Menschenleben zu zerstören und unauslöschliche Spuren des Hasses in den Überlebenden zu hinterlassen, schriebe einen düsteren Plan für die Zukunft der Krim und ihrer Bewohner.“

Auch das muss man drei-, besser fünfmal lesen, um sicherzugehen, dass man nicht einer Luftspiegelung zum Opfer gefallen ist: Da entsandte Putin Truppen, um die Krim zu besetzen; ließ die Abgeordneten eines (übrigens in dieser Frage völlig unzuständigen) Regionalparlaments mit vorgehaltenen Waffen eine „Volksabstimmung“ über den Anschluss der Krim an Russland „beschließen“ und erklärte diese im März 2014 zum „Teil Russlands“ – und der Jurist Merkel hält es immerhin für möglich, dass das keine Annexion gewesen sein könnte! Der Verweis auf das Völkerrecht ist hier im besten Falle zweitrangig: Primär auszugehen war und ist von der Verfassung der Ukraine, der zufolge die Krim ein Teil ihres Staatsgebiets ist und die auch keine Möglichkeit eines Ausscheidens welcher Verwaltungseinheit auch immer aus dem Bestand des Staates vorsieht (im Unterschied z.B. zu den Verfassungen der Sowjetunion von 1936 und 1977, die jeweils explizit die Möglichkeit eines Austritts der Unionsrepubliken aus der Union erwähnten – wovon diese 1991 auch Gebrauch machten). Faktisch absolut falsch ist übrigens Merkels Behauptung, dass 2014 auf der Krim „kein einziger Schuss fiel und niemand verletzt wurde“: Es gab mehrere Schießereien und sechs Tote.

Und Merkel ist auch weiter gnadenlos: Seit 2014 stehe

„die Krim unter einer russischen Administration, der die große Mehrheit ihrer Bevölkerung zustimmt. Aus der ehedem rechtswidrigen Okkupation ist der stabile Zustand einer befriedeten Ordnung entstanden. Damit gewinnt die Friedensmaxime der UN-Charta, die Grundnorm ihres Gewaltverbots, Dominanz über abweichende Erwägungen zur territorialen Gerechtigkeit. Zugleich endet für die Ukraine die Möglichkeit, eine militärische Rückeroberung der Krim als Selbstverteidigung zu rechtfertigen.“

Und weiter: „Begänne die Ukraine mit dem Versuch einer militärischen Rückeroberung der Krim, so begänne sie einen neuen Krieg. Er wäre nicht die Fortsetzung der Verteidigung gegen die russische Aggression vom vergangenen Februar, sondern selbst ein bewaffneter Angriff.“ Aha. Doch wen würde die Ukraine auf der Krim eigentlich angreifen – den Invasor Russland, was Merkel nicht als Verteidigung gelten lässt? Das eigene Territorium, womit sie einen „Angriff“ auf sich selbst unternehmen würde? Man stelle sich dieses Prinzip einmal auf den Zweiten Weltkrieg übertragen vor: dann hätte also die UdSSR nach 1943, als sie die Wehrmacht zunächst auf dem eigenen, sowjetischen Territorium zurückzudrängen begann, einen bewaffneten Angriff auf Deutschland verübt? Merkel will, wie auch leider noch heute nicht wenige westeuropäische Politiker, nicht einmal einsehen, dass Russland seinen Krieg gegen die Ukraine nicht 2022, sondern bereits im Februar 2014 begonnen und seither für keinen einzigen Tag auch nur ausgesetzt hat. Zudem führt seine „Logik“ zu dem bizarren Ergebnis, dass sich die Ukraine mit der Besetzung ihres Territoriums abfinden muss (!), um sich nicht selbst in ein Unrecht zu setzen (!). Doch tatsächlich ist es genau umgekehrt: der ukrainische Staat ist verpflichtet, alle seine Bürger – darunter jene, die das Pech haben, unter russischer Besatzung leben zu müssen und ständigem Terror von Putins Geheimdiensten und Armee sowie der Mörderbanden der vom Militärgeheimdienst GRU betriebenen „privaten Militärgesellschaft ‚Wagner‘“, die de facto an überhaupt keine einschränkenden Rechtsnormen (nicht einmal russische) gebunden sind – zu schützen oder es jedenfalls zu versuchen.

Merkels Position in dieser Frage ist einmal mehr gleichermaßen ungeheuerlich und intellektuell armselig; man kann sie nur, in seinen eigenen Worten, „kopfschüttelnd zurückweisen“. Er wartet einfach ein paar Jahre, und schon verwandelt sich eine rechtswidrige Okkupation in einen „stabilen Zustand einer befriedeten Ordnung“! Da spielt keine Rolle, dass Putin sein autokratisches Regime nach dem März 2014 natürlich vollumfänglich auf die Krim übertragen hat; dass jeder Widerstand gegen die vollkommen illegale russische Herrschaft mit Gewalt gebrochen wurde und wird; dass Zehntausende „oppositionelle“ Bewohner der Krim auf das ukrainische „Festland“ flüchten mussten; dass die ethnischen Ukrainer und Krimtataren eisern russifiziert werden; dass in Verhöhnung eines unmissverständlichen völkerrechtlichen Verbotes (konkret durch Artikel 49 der Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten von 1949: „Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.“6) Zehn-, möglicherweise aber Hunderttausende Russen auf die Krim übersiedelt sind; dass Russland (eine weitere klare Völkerrechtsverletzung) die jungen Männer der Krim zum Dienst in seinen Streitkräften presst; dass die russische Armee die Krim in ein gigantisches Heerlager verwandelt (und dort auch Kernwaffen stationiert) hat, von wo es seit dem 24. Februar 2022 „Feuer frei“ auf die Ukraine heißt usw. – Es führt nichts an der Einsicht vorbei, dass es genau das ist, was Merkel unter einem „stabilen Zustand einer befriedeten Ordnung“ und „normativer Stabilität und […] Gewähr ihrer friedlichen Zukunft“ (!) versteht.

Dann bemängelt Merkel „bedingungslose“ Waffenlieferungen an Kiew (die „immer verkehrt“ gewesen seien, „politisch wie moralisch“). Solche gab und gibt es aber ausschließlich in seiner Vorstellungswelt. So erinnert man sich an die Geschichte mit der Sendung von 5.000 Helmen aus Deutschland an die Ukraine vom Jänner/Februar 2022 geradezu mit Schaudern (wenn man nicht annehmen will, dass es sich um einen geschickten Berliner Schachzug im Rahmen psychologischer Kriegsführung gehandelt hat: vielleicht lacht sich Putin ja zu Tode?). Die US-Regierung blockierte die Lieferung von sowjetischen (und damit Jahrzehnte alten) MiG-29-Kampfflugzeugen von Polen an die Ukraine. Die Raketenartillerie HIMARS wurde von den USA vor der Lieferung an die Ukraine in der Reichweite beschränkt, damit Russland nicht erreicht werden kann. Die Ukraine hofft, 2023 aus den USA die Boden-Boden-Rakete ATACMS mit einer Reichweite von 300 Kilometern zu erhalten. Die Gespräche darüber laufen seit Monaten, wobei jeder verlorene Tag nur dem Eroberer Putin nützt. Auch die Lieferung von US-Luftabwehrkomplexen „Patriot“ wurde über Monate hinweg diskutiert; bisher ist es nicht dazu gekommen (und die Ausbildung ukrainischen Personals daran nimmt wieder Monate in Anspruch). Kampfpanzer gingen an die Ukraine, aber keine westlichen Modelle: Polen stellte über 200 sowjetische T-72 zur Verfügung; sie waren modernisiert worden, aber das hat bei Jahrzehnte alten Fahrzeugen natürlich seine Grenzen. Trotz aller Ersuchen aus Kiew lehnt Berlin die Abgabe modernerer „Leopard“ an die Ukraine hartnäckig ab – um „den Konflikt nicht zu eskalieren“ und Putin „nicht zu provozieren“. Den allerdings „provoziert“ nur Schwäche, der Deutschland mit diesem Verhalten massiv Vorschub leistet. Die blutige Zeche dafür zahlt es aber natürlich nicht selbst, sondern die Ukraine (die ganz überwiegend immer noch mit Geräten aus sowjetischer und eigener postsowjetischer Produktion kämpft7). Und es ist das Geheimnis der Angsthasen an den politischen Schaltstellen in westlichen Hauptstädten, wie ein Verteidiger eigentlich „eskalieren“ will – das kann nämlich bei logischer Betrachtung ausschließlich der Angreifer.

Würden Waffen an die Ukraine wirklich „bedingungslos“ geliefert, hätte man dort viele Menschenleben retten können. Und nirgendwo nimmt Merkel (wie auch seine Geistesverwandten) Anstoß am „bedingungslosen“ Kauf von russischen Energieträgern durch Deutschland und viele andere EU-Mitglieder über viele Jahrzehnte hinweg, die Putin Tausende Milliarden Euro einbrachten, mit denen er seine zunehmend autokratische (und heute totalitäre) Kleptokratie und die Hochrüstung der Armee leicht finanzieren konnte; die russische Bevölkerung sah von diesem Geld wenig. Übrigens zahlen alle Kunden Russlands in- und außerhalb der EU jetzt noch an Putins Krieg mit, ohne dafür von Merkel kritisiert zu werden, was bereits für sich genommen ein Skandal ist. Dieser umgeht in seinem Text auch die jahrelange Kooperation westlicher (darunter deutscher) Firmen mit der russischen Rüstungsindustrie, die es dieser ermöglichte, Waffen zu fertigen,8 die gerade zwecks Massenmord in der Ukraine im Einsatz sind. Und zahllose Unternehmen aus der EU, Großbritannien, den USA und anderen westlichen Ländern sind nach wie vor in Russland tätig9, zahlen dort zwangsläufig Steuern und finanzieren auf diese Weise wieder den Krieg gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung mit. Doch alles das kümmert sichtlich sehr viele der in ihren Elfenbeintürmen eingesperrten westeuropäischen „Strategen“10 nicht, die, stirnrunzelnd über einen Globus gebeugt und von der „Tiefe“ ihrer eigenen Überlegungen begeistert, einen weltfremden Text nach dem anderen produzieren und in „meinungsmachenden“ Medien veröffentlichen.

Für Merkel uninteressant: Verfassung und Gesetze der Ukraine

Natürlich verweist Merkel auf Immanuel Kants „Zum ewigen Frieden“ – ohne das geht es bei solchen Gelegenheiten selten ab. Dafür ist ihm – einem Juristen! – ein Dokument so unwichtig, dass er es mit keinem Wort erwähnt, obwohl es Dreh- und Angelpunkt jeder Beurteilung der Lage zu sein hat: die Verfassung der Ukraine von 1996. Ein „Verbleib“ der Krim und des Donbass bei Russland würde entgegen den geradezu fanatischen Glaubenssätzen des deutschsprachigen „Friedenslagers“ (so ein Begriff von Ivan Krastev und Mark Leonard11) den russischen Eroberungskrieg eindeutig belohnen, ja befeuern und diese Verfassung, in der die territoriale Ausdehnung der Ukraine (Artikel 133) sowie Bedingungen für Grenzänderungen (die nach Artikel 73 ausschließlich durch ein landesweites Referendum möglich sind) unmissverständlich beschrieben sind, endgültig zu Putins Toilettenpapier degradieren. Grundsätzlich heißt es in Artikel 2 dieser Verfassung klar und deutlich: „Das Territorium der Ukraine innerhalb ihrer gegenwärtigen Grenzen ist unteilbar und unverletzlich.“ Weiters verpflichtet das 2014 verabschiedete (und seither mehrmals modifizierte) Gesetz „Über die Sicherung der Rechte und Freiheiten der Bürger und das rechtliche Regime in den zeitweilig okkupierten Gebieten“ die Ukraine zur Zurückholung dieser Territorien (Artikel 4.1 und 17.2); natürlich ist keine Möglichkeit einer Abtretung an ein anderes Land vorgesehen.12 Der Präsident der Ukraine ist nach Artikel 102 der Verfassung auch und gerade Garant der staatlichen Souveränität sowie der territorialen Integrität der Ukraine und der Einhaltung dieser Verfassung. Wollte er daher einen Vertrag über die Übergabe von Territorien an Russland unterschreiben, würde er in voller Übereinstimmung mit eben dieser Verfassung und den Gesetzen des Landes wegen Hochverrats vom Parlament abgesetzt.

Man könnte die Ukraine theoretisch zwingen, sich einem multilateralen Diktat zu unterwerfen, konkret: mit ihr so verfahren wie Nazi-Deutschland, das faschistische Italien und Großbritannien im September 1938 in München mit der demokratischen Tschechoslowakei: Irgendwelche „Mächte“ – wohl (neben Russland) die USA und die EU – beschließen also unter sich und ohne jede Zustimmung, ja überhaupt Teilnahme des Opfers (also der Ukraine), dass es Gebiete herzugeben hat, um den „peace for our time“ zu sichern – wie damals der britische Premierminister Neville Chamberlain in grenzenloser Naivität gegenüber Hitler. Nun sollte man eigentlich wissen, wie das alles weiterging (und gute Absichten können den katastrophalen Ausgang einer Unternehmung weder rechtfertigen noch „heiligen“). Will Merkel trotzdem einer solchen geradezu abenteuerlichen „Lösung“ – und sei es indirekt, durch sein „Verbot“ einer Rückholung der Krim durch die ukrainische Armee – das Wort reden? In seinem Text schließt er es jedenfalls nicht aus. Außerordentlich befremdlich ist auch, dass es dem Juristen Merkel nicht einfällt, auf jene zahlreichen bi- und multilateralen Dokumente zu verweisen, welche die territoriale Integrität aller Staaten – und daher auch der Ukraine – verbriefen bzw. schützen sollen. Das beginnt bei der UN-Charta, reicht über die KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975) über die Abschlusserklärungen von OSZE-Gipfeltreffen, Grunddokumente der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bis hin zum Freundschaftsvertrag zwischen der Ukraine und Russland von 1997.

Russlands geplanter Völkermord: Bei Merkel unerwähnt

Mittel zur in den Worten des Osteuropa-Historikers Karl Schlögel „Vernichtung einer freien und unabhängigen Ukraine“13 ist eine gewaltige, von pausenloser bösartiger und hasserfüllter Propaganda begleitete russische Militäroperation, für die verschiedene Beobachter gleichermaßen adäquate Begriffe wie „genozidaler Krieg“, „Kolonialkrieg“ und „Terrorkrieg“ verwenden. Anfang April 2022 publizierte die staatliche russische Nachrichtenagentur RIA Novosti eine Art „Anleitung für einen Genozid“. Dieses von dem „Philosophen und Methodologen“ Timofej Sergejzew verfasste geradezu atemberaubende, bodenlos widerliche, vor Wut und Absurditäten triefende Machwerk und „geistige Kind“ einer Art „Blut-und-Boden-Ideologie“ präsentiert ein ganz konkretes „Arbeitsprogramm“. Es ist nach wie vor frei auf der Homepage von RIA zugänglich14 und wurde längst in mehrere Sprachen übersetzt. Der Historiker Timothy Snyder (Yale University), der Putins Russland lange vor dem 24. Februar 2022 (nach dem der Kreml die letzten mehr oder weniger unabhängigen Medien ausschaltete) für tendenziell faschistisch gehalten hatte, fühlte sich durch Sergejzew bestärkt und betonte, dass die Verwendung des zynischen Begriffs „Entnazifizierung“ nichts anderes als die Zerstörung der Ukraine und der ukrainischen Nation meint: Ein „Nazi“ ist in Kreml-Lesart eine Person, die sich dieser Nation zurechnet und damit „nicht russisch“ sein kann und will.15

Die massiven russischen Angriffe auf ukrainische Einrichtungen zur Energie- und Wasserversorgung insbesondere ab Oktober 2022 verfolgen nicht „nur“ militärische, sondern auch und gerade „bevölkerungspolitische“ Ziele, sollen sie doch möglichst vielen Menschen das Leben zur Hölle machen und aus der Ukraine vertreiben – und zwar nach Russland (wo man sie leicht kontrollieren und in der Folge russifizieren kann) und in die EU, wovon sich Putin (wie schon durch die Flüchtlingswelle des Jahres 2015) eine „Destabilisierung“, die Stärkung prorussischer rechtsradikaler und -populistischer Parteien bei Wahlen usw. erhofft bzw. erwartet (in Österreich ist die FPÖ in vielen Meinungsfragen mit bis zu 30% bereits stärkste Kraft). Und nun erheben sich wichtige Fragen: Ist Merkel das alles unbekannt, warum er sich besser erst gar nicht zum Thema geäußert hätte? Oder weiß er es, verschweigt es aber in seinem Artikel? Doch wozu sollte das nun wieder dienen?

Von Merkel ignoriert: Die Schutzfunktion des Staates

Kein Staatsrechtler oder sozialwissenschaftlicher Staatstheoretiker, der ernst genommen werden möchte, verzichtet auf angemessene Berücksichtigung und Analyse der Sicherheits- und Schutzfunktion des Staates auf mehreren Ebenen (darunter Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit, der sozialen Sicherheit usw.), die sich natürlich auch in der Verfassung der Ukraine niederschlägt. Der Diskurs über diese Funktion reicht weit in vordemokratische Zeiten zurück. Schon Jean Bodin, in die politische Ideengeschichte eingegangen als „Urheber“ der Souveränität des Staates, war im 16. Jahrhundert klar, dass ein Staat „nicht gut organisiert“ sein kann, wenn er seine Bevölkerung nicht schützt und verteidigt. Er ging von einer Verpflichtung des Fürsten aus, die Sicherheit seiner Untertanen, ihrer Besitztümer und Familien per Gesetz, aber auch mit Waffengewalt zu gewährleisten; dafür sind ihm diese Untertanen Gehorsam und Treue schuldig.16 Thomas Hobbes erklärte es in seinem berühmten Buch „Leviathan“ zum hauptsächlichen Sinn eines imaginierten Gesellschaftsvertrages, dass der dadurch entstehende Staat „die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung“ anwende. Friede und Schutz sind „der allgemeine Endzweck bei der Errichtung eines Staates“.17 Hobbes ging es somit offenkundig um die Schaffung und möglichst zuverlässige Erhaltung von Sicherheit für die Bürger durch den Staat und seine Mechanismen. Hobbes sah seinen Souverän verpflichtet, die Sicherheit seiner Untertanen zu gewährleisten. Und wenn ein Staat in einem Krieg derart besiegt wird, dass seine Bürger keinen Schutz mehr von ihm erwarten können, hört er überhaupt zu bestehen auf. Diese Einsicht von Hobbes hat sich aber scheinbar nicht bis zu Merkel (und seinen Gesinnungsgenossen) durchgesprochen – obwohl sie auch und gerade hier von entscheidender Bedeutung ist: Putin will den ukrainischen Staat militärisch zerschlagen, sodass da nichts mehr ist, was dessen Bürgern (also: dem Großteil des ukrainischen Volkes) irgendeinen Schutz bieten könnte. An diesem Ziel gibt es nicht den geringsten Zweifel, doch Merkel will es entweder nicht sehen oder es interessiert ihn nicht. Stattdessen baut er Luftschlösser und fordert letztlich, Kiew zu zwingen, mit genau diesem Putin zu „verhandeln“.

Nicht minder fragwürdig geht es weiter:

„Zwar haben Kombattanten, egal ob sie zur Armee des Aggressors oder des Verteidigers gehören, eine symmetrische Erlaubnis, einander zu töten. Dieses zwielichtige Privileg moralisch zu rechtfertigen ist aber bislang weder den Völkerrechtlern noch den Philosophen gelungen.“

Ist es wahr? Merkel sieht also keine eindeutige moralische Rechtfertigung für die ukrainischen Verteidiger, Soldaten der russischen Interventionsarmee zu bekämpfen und zu töten, die in die Ukraine gekommen sind, um sie als Staat von der Landkarte zu tilgen und die zu diesem „Zweck“ bereits Tausende, wahrscheinlich Zehntausende Zivilisten ermordet sowie Sachschänden im Umfang von Hunderten Milliarden Euro angerichtet haben? Weiter redet Merkel vom

„ins Maßlose wachsende Elend aller, die in das Gewaltgeschehen zwangsinvolviert sind: neben Hunderttausenden von Soldaten beider (ja, beider) Armeen viele Millionen Ukrainer, von denen Tausende den Winter nicht überleben werden.“

Das ist auch und gerade deswegen einfach unerhört, weil er hier Putins Halsabschneider, Plünderer und Vergewaltiger undifferenziert in einem Atemzug mit den ukrainischen Verteidigern nennt und sie damit indirekt, aber eindeutig auf die gleiche moralische Ebene stellt. Überhaupt schweigt sich Merkel über die Kriegsverbrechen und Greueltaten von Putins Soldateska, die „Filtrationslager“ für Ukrainer und deren Massendeportationen in entlegene Gegenden Russlands völlig aus – ebenso wie über den Umstand, dass die Diktatur Russland die Demokratie Ukraine angegriffen hat. Nicht wichtig genug, Herr Merkel?

Russland macht längst kein Hehl mehr daraus, dass es unter dem „Schutz“ seiner Atomwaffen seine „neue Weltordnung“ umsetzen will – das bedeutet u.a. gewaltsame Verschiebung von Grenzen durch Annexion fremder Gebiete, Propagierung und Verbreitung des eigenen autoritären bis totalitären „Regierungsmodells“ sowie (offene wie 2008 gegen Georgien und seit 2015 in Syrien sowie „verdeckte“, so insbesondere durch „Wagner“) Militärinterventionen. Bei Merkel kommt das alles nicht vor. Stattdessen erteilt er der in ihrer Existenz bedrohten Ukraine von einem entsetzlich hohen Ross herab Ratschläge, die samt und sonders grenzwertig sind. Mussten die Studierenden eigentlich so etwas bei seinen Examen wiedergeben, um eine positive Note zu bekommen?

Merkel – und mit ihm viele andere, was ihn aber nicht rechtfertigt – begeht einen fundamentalen und folgenschweren Denkfehler, indem er – entgegen aller Fakten – immer noch unterstellt, dass die Ukraine eine Wahl zwischen Krieg einerseits und Verhandlungen und Frieden andererseits habe. Tatsächlich gibt es aber nur die Alternative zwischen erfolgreichem Verteidigungskrieg der Ukraine einerseits und ihrer Vernichtung als Staat und der Ukrainer als Volk andererseits. Da Merkel das nicht erkennt, sind seine Überlegungen im besten Fall irrelevant, im schlimmsten aber (wenn sie nämlich in Deutschland und/oder im Ausland politisch aufgegriffen werden sollten) direkt gefährlich – und zwar konkret für die Existenz der Ukraine sowie für das, was nach dem 24. Februar 2022 noch von Frieden und Stabilität in Europa übriggeblieben ist: denn natürlich kann alles noch viel schlimmer kommen, wenn nämlich Russland Massenvernichtungswaffen gegen die Ukraine und/oder die NATO einsetzen sollte.

Trostloses Fazit

Im Unterschied zu Merkel sprach sich Deutschlands Altbundespräsident Joachim Gauck eindeutig für eine Unterstützung der Ukraine gegen Russland aus. Eine „richtige Politik“, so Gauck, unterstütze den Überfallenen. Er selbst habe Schwierigkeiten mit politischem Pazifismus. „Eine Politik des Pazifismus, die nicht wagt, Partei zu ergreifen, auch wenn ganz klar Opfer und Täter zu erkennen sind, ist für mich ethisch nicht nachzuvollziehen, übrigens auch religiös nicht.“18 Doch wäre auch ohne Gauck vollkommen eindeutig, dass Merkel ein nur peinliches Pamphlet abgeliefert hat (das man aber in der russischen Botschaft in Berlin zweifellos mit großer Genugtuung zur Kenntnis nahm). Überhaupt täusche man sich in diesem wichtigen Punkt nicht: solche Werke werden auch in Ostmitteleuropa sowie natürlich der Ukraine rezipiert – und zwar mit einer Mischung aus Ärger, Bestürzung und völligem Unverständnis. Sie nähren auch die dort traditionell ebenso starke wie (leider) nicht unbegründete Perzeption Deutschlands als eines letztlich doch „unsicheren Kantonisten“, weil dort viele trotz – oder wegen? – Putins imperialistischer Kriege einfach nicht müde werden, von einem nun aber jetzt wirklich total „großen Ausgleich“ mit Russland zu träumen (trotzdem ein besonders spektakulärer, der Hitler-Stalin-Pakt von 1939, in jeder Hinsicht desaströs war). Da stören alle, die zwischen der deutschen Ostgrenze und der russischen Westgrenze wohnen, nur. Und hier schließt nahtlos der Umstand an, dass gerade in Deutschland so manche Beobachter, darunter „public intellectuals“, immer noch nicht über Hegels (dann von Karl Marx und Friedrich Engels übernommene) dümmlich-arrogante Theorie von den „geschichtslosen Völkern“ Südost- und Osteuropas hinausgekommen sind – natürlich ohne das jemals zuzugeben.

Merkels „Westsplaining“ ist von den Fakten auf den Schlachtfeldern der Ukraine vollkommen losgelöst. Stattdessen legt er seine streng subjektive Einstellung zu Russlands Angriffskrieg (Ukraine muss verhandeln, darf sich die von Russland kontrollierte Krim nicht mit Gewalt zurückholen usw.) dar, doch wen interessiert das eigentlich? Eine unvoreingenommene Interpretation der Fakten auf der Grundlage der (von Merkel mit hochmütiger Nichtachtung gestraften) Verfassung und Gesetze der Ukraine oder „sogar“ praktikable Vorschläge, was gegen Putins revanchistische Kriegszüge unternommen werden könnte, sucht man in seinem Beitrag vollkommen vergeblich.

Insgesamt drängt sich massiv der Verdacht auf, dass es sich hier um einen der – schon sehr zahlreichen – Texte und sonstigen Stellungnahmen handelt, mit denen sich „Kaliber“ wie die Gebrüder Reinhard und Wolfgang Merkel, Johannes Varwick, Ulrike Guérot, Richard David Precht, Harald Welzer, Hartmut Rosa, John Mearsheimer, Christopher Clark, Edward Luttwak, Jeffrey Sachs, Alice Schwarzer, Sahra Wagenknecht, Helmut Thoma usw. in ihrer Echokammer gegenseitig bestätigen. Sie alle vereint das weitgehende bis völlige Fehlen von „Osteuropa-Expertise“, was sie aber nicht daran hindert, mit dem expliziten Ziel der Beeinflussung der öffentlichen Meinung sehr pointierte Standpunkte zu vertreten – die immer und ausschließlich in die Richtung russischer Positionen weisen und die Verteidigungsanstrengungen der Ukraine unterminieren, diskreditieren und delegitimieren, wenn nicht überhaupt verunmöglichen wollen.

Mehrere von Merkels Thesen kommen den Propaganda-Narrativen des Kremls verdächtig nahe. Zu behaupten, dass es sich bei den Vorgängen auf der Krim im Februar und März 2014 möglicherweise nicht um eine Annexion durch Russland gehandelt hat, ist überhaupt keine (rechts)wissenschaftliche Lehrmeinung (mit der man sich einverstanden erklären kann oder auch nicht), sondern pure, Putin-kompatible Ideologie. Merkels „Ratschläge“ an die Ukraine sind ganz überwiegend nicht nur politisch, ethisch und logisch abenteuerlich, sondern auch verfassungs- und gesetzeswidrig. Ein ukrainischer Präsident, der ihnen folgte, würde seines Amtes enthoben. Und Putin? Der kommt in Merkels Artikel erst gar nicht vor (!). Sicherheitshalber. Um kein kritisches Wort über ihn verlieren zu „müssen“.

1 Reinhard Merkel: Verhandeln heißt nicht kapitulieren. FAZ, 28.12.2022, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/gibt-es-fuer-die-ukraine-eine-pflicht-zur-verhandlung-18561825.html (03.01.2023).

2 Deutscher Ethikrat. Über uns. https://www.ethikrat.org/der-ethikrat/ (30.12.2022).

3 Reinhard Merkel: Kühle Ironie der Geschichte. FAZ, 08.04.2014, https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-krim-und-das-voelkerrecht-kuehle-ironie-der-geschichte-12884464.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 (28.12.2022).

4 Zitiert nach: Israel verlangt Entschuldigung für Lawrows Nazivergleich. Der Spiegel, 02.05.2022, https://www.spiegel.de/ausland/ukraine-krieg-sergej-lawrow-sorgt-mit-nazi-vergleich-in-israel-fuer-empoerung-a-be645c25-8d26-4557-897d-de847007e384 (02.01.2023).

5 Russia has not invaded Ukraine and will not invade any other country — Lavrov. TASS, 10.03.2022, https://tass.com/politics/1419745 (02.01.2022).

6 Genfer Abkommen IV über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Abgeschlossen in Genf am 12. August 1949, https://www.humanium.org/de/genfer-abkommen-uber-den-schutz-von-zivilpersonen-in-kriegszeiten-7/?gclid=EAIaIQobChMIyL2Gr46p_AIVGuN3Ch0x2QEOEAAYASAAEgK26_D_BwE (02.01.2023).

7 Nataliya Sad / Daria Synhaievska: What is the Current State of Weapon Production in Ukraine? Ukraine World, 29.12.2022, https://ukraineworld.org/articles/analysis/weapon-production (02.01.2023).

8 Michael Fabricius / Benedikt Fuest / Daniel Zwick: So viel Bosch-Technik steckt in russischen Militärfahrzeugen. Die Welt, 14.03.2022, https://www.welt.de/wirtschaft/plus237533167/Bosch-So-viel-deutsche-Technik-steckt-in-russischen-Militaerfahrzeugen.html (15.03.2022); Bericht: Regierung prüft Bosch wegen Teilen in russischen Militärfahrzeugen. DW, 18.03.2022, https://p.dw.com/p/48gtg (21.03.2022); Martina Meister: Französisches Hightech hilft Putin beim Krieg gegen die Ukraine. Die Welt, 15.03.2022, https://www.welt.de/politik/ausland/plus237554219/Ukraine-Krieg-Franzoesisches-Hightech-hilft-Putin-beim-Krieg-gegen-die-Ukraine.html (16.03.2022); Christina Brause u.a.: Der deutsche Softwareriese und der russische Rüstungskonzern. Die Welt, 02.04.2022, https://www.welt.de/politik/deutschland/article237930269/SAP-und-Rostec-Der-deutsche-Softwareriese-und-der-russische-Ruestungskonzern.html (02.04.2022); Frank Gardner: Tighter export controls on electronics could hamper Russia's war effort – report. BBC News, 08.08.2022, https://www.bbc.com/news/world-europe-62464459 (08.08.2022); Nilofar Eschborn: Was geschah in Mulino? T-online, 29.08.2022, https://www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_100044886/rheinmetall-in-russland-ein-fragwuerdiges-geschaeft-was-geschah-in-mulino-.html?fbclid=IwAR3ZRVFRkHW4aHmh3i4rLA6mQ4QwOsXK7gW6ZCTu7pmScq-P3oAJDyeC1io (29.08.2022) usw.

9 Vgl. z.B. Anja Ettel / Andreas Macho: Business as usual? Diese deutschen Unternehmen wollen in Russland „überwintern“. Die Welt, 04.10.2022, https://www.welt.de/wirtschaft/plus241242603/Rueckzug-Diese-deutschen-Unternehmen-wollen-in-Russland-ueberwintern.html (03.01.2023).

10 So die Selbstbezeichnung von Johannes Varwick, zitiert nach: Siobhan Geets / Franziska Tschinderle: „Die Ukraine ist sowieso verloren“ – „Die Ukraine ist dabei, diesen Krieg zu gewinnen“. Profil [Wien], 29/2022, S. 41-45, hier S. 45.

11 Ivan Krastev / Mark Leonard: Peace versus Justice: The coming European split over the war in Ukraine. European Council on Foreign Relations, Policy Brief, 15.06.2022, https://ecfr.eu/publication/peace-versus-justice-the-coming-european-split-over-the-war-in-ukraine/ (09.09.2022).

12 ЗАКОН УКРАЇНИ. Про забезпечення прав і свобод громадян та правовий режим на тимчасово окупованій території України, 15.04.2022, Редакція від 03.12.2022, підстава - 2764-IX, https://zakon.rada.gov.ua/laws/show/1207-18#Text (29.12.2022).

13 Karl Schlögel: Deutschland kommt eine besondere Verantwortung zu. Neue Zürcher Zeitung, 19.3.2022, https://www.nzz.ch/meinung/krieg-in-der-ukraine-deutschland-kommt-eine-besondere-verantwortung-zu-ld.1674700?fbclid=IwAR0MX7t8zIq9unKWGJ0CSZ6Y4sLFgSnUv4SdfWxQ6mVOAACT8phLj0OP4gc (20.03.2022).

14 Тимофей Сергейцев: Что Россия должна сделать с Украиной. РИА Новости, 3.4.2022, https://ria.ru/20220403/ukraina-1781469605.html (20.12.2022).

15 Timothy Snyder: Russia's genocide handbook. The evidence of atrocity and of intent mounts. Substack, 08.04.2022, https://snyder.substack.com/p/russias-genocide-handbook?r=dzvmv&s=r&utm_campaign=post&utm_medium=web (09.04.2022).

16 Jean Bodin: Über den Staat. Stuttgart 1976/2011, S. 12, 17.

17 Thomas Hobbes: Leviathan. Stuttgart 1970/1998, S. 157, 193.

18 Zitiert nach: Gauck: Politischer Pazifismus ethisch nicht nachvollziehbar. Frankfurter Rundschau, 30.12.2022, https://www.fr.de/politik/gauck-politischer-pazifismus-ethisch-nicht-nachvollziehbar-zr-92002785.html (02.01.2023).

Martin Malek ist unabhängiger Politikwissenschaftler aus Österreich.


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