Gesundheitsministerium führt Corona-Impfpflicht für weitere Berufe ein

Das Gesundheitsministerium hat eine Impfpflicht gegen das Coronavirus für weitere Berufsgruppen einführt. Das teilte die Behörde auf ihrer Webseite mit.

Nach einer Verordnung gilt ab dem 9. Dezember die Impfpflicht für Mitarbeiter

der Unternehmen, Behörden und Organisationen, die zum Zuständigkeitsbereich der zentralen Exekutivorgane gehören

der Behörden und Organisationen im sozialen Bereich, der Rehabilitationseinrichtungen

der Unternehmen, Behörden und Organisationen, die in das Verzeichnis der Einrichtungen des Staatseigentums, die eine strategische Bedeutung für die Wirtschaft und Sicherheit des Staates gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 83 von 04.03.2015 haben, aufgenommen sind.   

Wenn sich diese Mitarbeiter bis zum 9. Dezember gegen das Coronavirus nicht impfen lassen, werden sie von der Arbeit ohne Bezahlung suspendiert.

Seit dem 07. Oktober gilt die Impflicht für Staatsbeamte und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen.