Epiphanius erläutert Übergangsverfahren zu PZU

Nur eine Gemeinde und nicht Geistliche haben das Recht, das Kirchenvermögen zu verwalten. Eben die Kirchengemeinden müssen entscheiden, ob sie zu den neuen Kirche wechseln werden.

So erläuterte das Oberhauptes der Orthodoxen Kirche der Ukraine, der Metropolit von Kyjiw und der gesamten Ukraine Epophanius die Situation nach dem Gottesdienst in Tscherniwzi, teilt der TV-Sender "5. Kanal" mit.

"Hat eine Gemeinde mit einfacher Mehrheit der Stimmen über den Übergang, die Änderung des religiösen Zentrums beschlossen, so steht das Recht der Gemeinde zu. Die Gemeinde hat das Recht, zu entscheiden und sich nach eigener Wahl an den gewissen Hierarch der einheitlichen Landeskirche zu wenden. Nach der Erhaltung der Genehmigung, des Erlasses über die Zugehörigkeit zu der einheitlichen orthodoxen Landeskirche wird die Gemeinde juristisch umgemeldet", betonte Seine Seligkeit Epiphanius.

Das Oberhaupt der Orthodoxen Kirche der Ukraine besuchte Tscherniwzi erstmalig nach seiner Inthronisation. Er hielt den Gottesdienst in der St. Paraskeva von Balkan-Kirche ab. Tausende Gläubige begrüßten ihren Landsmann auf dem Platz vor der Kirche.

nj