Fünf Grundeigentümer verklagen Ukraine vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

Fünf ukrainische Grundeigentümer haben eine Klage gegen den Staat Ukraine beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wegen Einschränkung ihrer Rechte bei Geschäften mit landwirtschaftlichem Grund und Boden eingereicht.

Das wird auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt. http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-163364#{"itemid":["001-163364"]}

Die Kläger bemängeln, dass das Verkaufsverbot von Agrarland negativ den Bodenpreis beeinflusst. In der Ukraine gilt bis 1. Januar 2017 ein Moratorium auf den Verkauf von Agrarland.

Alle Kläger sind Rentner im Alter über 70 Jahren. Sie sind Eigentürmer von Grundstücken mit einer Fläche von zwei bis fünf Hektar.

Die erste Klage wurde vor dem Gerichtshof noch 2012, die restlichen im Dezember 2015 eingereicht.

ch