Oleh Didenko, Präsident der Zentralen Wahlkommission der Ukraine
Zwei Voraussetzungen sind für Wahlen notwendig: Sicherheit und an neue Umstände angepasste Gesetze
Das Thema Wahlen ist in kürzester Zeit auf die politische Agenda gerückt. Nach Wolodymyr Selenskyjs Aussage zur Wahrscheinlichkeit einer Ratifizierung des Friedensabkommens in einem landesweiten Referendum und der Möglichkeit, gleichzeitig Präsidentschaftswahlen abzuhalten, stellt sich erneut die Frage: Ist die Ukraine in der Lage, innerhalb kurzer Zeit nach dem Ende der Kampfhandlungen Wahlen durchzuführen? Das war das Hauptthema unseres Gesprächs mit dem Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission der Ukraine, Oleh Didenko.
Seit Mai letzten Jahres, als wir mit Ihnen über mögliche Wahlen sprachen, haben sich die Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahlen nur noch verschärft. Der ukrainische Präsident hat die Werchowna Rada jedoch angewiesen, die Gesetzgebung zur Durchführung von Wahlen zu erneuern und insbesondere die Möglichkeit von Wahlen während eines Sonderzeitraums zu prüfen. Erklären Sie, warum Wahlen ohne Änderungen unmöglich sind? Welche Gesetze müssen geändert werden, oder ist es notwendig, grundlegend neue Gesetze zu schaffen?
Sie haben richtig erkannt, dass es seit Mai letzten Jahres mehr Probleme gibt, da ein umfassender Krieg ständige Veränderungen mit sich bringt. Und um diese zu berücksichtigen, muss man sich anpassen, insbesondere auf gesetzlicher Ebene. Das heißt, um Wahlen abhalten zu können, die den demokratischen Standards vollumfänglich entsprechen werden, müssen wir die Gesetzgebung ändern.
Die Wahlgesetzgebung in Friedenszeiten berücksichtigte nicht die Auswirkungen des Krieges – auf die Wahlinfrastruktur, die Migration, die Sicherheit und vieles mehr. Daher sprechen wir darüber, dass die Gesetzgebung angepasst werden muss. Die Herausforderungen des Krieges müssen vor allem auf gesetzlicher und dann auf organisatorischer Ebene bewältigt werden.
Und um welche Gesetze genau geht es?
Es ist nicht so wichtig, um welche Gesetze es sich handelt. Wichtig ist, dass es Fragen gibt, die nur auf gesetzlicher Ebene gelöst werden können. Es gibt die Werchowna Rada – das einzige gesetzgebende Organ. Es gibt Fragen, die nur durch Gesetz gelöst werden können. Und die Frage der Organisation von Wahlen kann gemäß Artikel 92 der ukrainischen Verfassung nur durch Gesetz geregelt werden. Keine andere staatliche Stelle, beispielsweise die Zentrale Wahlkommission, kann diese Frage eigenständig entscheiden. Nur das Gesetz. Die Werchowna Rada hat es verabschiedet, der Präsident hat es unterzeichnet oder eben nicht.
Um welche konkreten Gesetze geht es? Das ist eine andere Frage. Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller, ein separates Gesetz zu verabschieden, das die Besonderheiten der Durchführung von Nachkriegswahlen regeln, gerade diese spezifischen Verfahren und Momente festlegen wird, die für Wahlen in Friedenszeiten untypisch sind.
Eine weitere Frage betrifft die Kriterien für die Möglichkeit oder Unmöglichkeit der Durchführung von Wahlen (in einem bestimmten Gebiet – Red.). Offensichtlich sollte es ein separates Gesetz sein, welches diese Fragen regeln wird. Ein solcher Gesetzentwurf wurde 2022 von der Zentralen Wahlkommission erarbeitet. Die Kommission hat ihn der Werchowna Rada vorgeschlagen. Danach wurde es in der Rada unter Beteiligung internationaler Partner gearbeitet. Das einzige ist, soweit ich weiß, ist er zum heutigen Stand nicht registriert worden.
Am 26. Dezember fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Gesetzesvorschlägen zu den Besonderheiten der Abhaltung von Wahlen in einer Sonderperiode statt. Ich habe Ihre Rede gehört, in der Sie über die Probleme der Wahlorganisatoren ausführlich gesprochen haben. Woran arbeitet die Mitglieder der Gruppe jetzt?
Diese Frage ist nicht für mich, sondern für den Leiter der Arbeitsgruppe (diese wird vom Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden der Werchowna Rada, Oleksandr Kornijenko, geleitet – Anm. d. Red.). Diese Gruppe ist auf Anordnung des Präsidenten der Werchowna Rada gebildet worden, und ihr Name verrät bereits ihr Thema. Demnach ist der allgemeine Rahmen die gesetzliche Regelung der Durchführung von Nachkriegswahlen bzw. gegebenenfalls von Wahlen in einer Sonderperiode.
Übrigens, wie sollen diese Wahlen heißen? Sonderwahlen, Nachkriegswahlen?
Darüber wird tatsächlich diskutiert. Derzeit sind bei uns sowohl die Präsidentschafts- als auch die Parlaments- und Kommunalwahlen ausgesetzt. Und schon früher gab es Diskussionen darüber, welche Wahlen nach Beendigung des Kriegsrechts stattfinden sollen – reguläre oder vorgezogene, zum Beispiel, oder noch andere.
Das ist eher eine theoretische Diskussion. Ich versuche, diese Frage aus praktischer Sicht zu betrachten. Für mich als Praktiker handelt es sich um reguläre Wahlen, die aufgrund des Kriegsrechts verschoben wurden. Aber das kann nur auf gesetzgeberischem Wege gelöst werden.
Vor kurzem erklärte der Präsident, im Falle der Unterzeichnung eines Friedensabkommens sei dessen Ratifizierung durch ein landesweites Referendum nicht ausgeschlossen, und er schloss auch nicht aus, dass zusammen mit diesem Referendum Präsidentschaftswahlen stattfinden würden. Ihm zufolge könnte dies 60 bis 90 Tage nach Unterzeichnung des Abkommens zustande kommen, sofern bis dahin die entsprechenden Gesetzesänderungen verabschiedet worden sind. Kann die Zentrale Wahlkommission (ZWK – Anm. d. Red.) die Durchführung der Wahlkampagne und der Wahlen in so kurzer Zeit gewährleisten? Vor welchen wesentlichen Herausforderungen steht die Kommission in diesem Fall?
Der Staatschef erklärte, dass gleichzeitig Präsidentschaftswahlen und ein Referendum stattfinden könnten, wenn es eine gesetzliche Regelung dafür gäbe. Soweit ich das verstehe, wurde genau zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um dieses Problem gesetzlich zu lösen.
Das Ergebnis dieser Arbeit wird ein Gesetz sein, in dem die entsprechenden Mechanismen, Verfahren – reguläre oder vorgezogene, Fristen usw. – festgelegt werden. Und die Zentrale Wahlkommission wird dieses Gesetz umsetzen.
Die Zentrale Wahlkommission wurde als ständiges staatliches Organ eingerichtet und funktioniert als solches, um jederzeit den Wahlprozess einleiten zu können. In Friedenszeiten finden bei uns reguläre Wahlen statt. Da ist alles klar. Wir wissen, wann sie stattfinden werden. Es gibt aber auch außerordentliche Wahlen, die jederzeit stattfinden können, wenn eine entsprechende Entscheidung getroffen wird und entsprechende Gründe vorliegen.
Die Zentrale Wahlkommission startet diesen Wahlprozess. Deshalb kann ich meinerseits mit Sicherheit sagen, dass die Zentrale Wahlkommission das Gesetz umsetzen wird, das die Werchowna Rada verabschiedet. Andererseits sind wir ein Teil einer Arbeitsgruppe, der fünf Mitglieder der Zentralen Wahlkommission und drei Vertreter des Sekretariats angehören. Dafür kann man der Führung der Werchowna Rada danken, denn daraus lässt sich schließen, dass alle eine optimale Lösung finden wollen. Das weckt die Hoffnung, dass das Gesetz bestimmte technische und organisatorische Aspekte sowie die für die Umsetzung einzelner Verfahren erforderlichen Fristen berücksichtigen wird, damit wir nicht vor unrealistischen Aufgaben stehen.
„WIE KANN MAN UNTER RAKETENBESCHUSS WAHLEN DURCHFÜHREN?“
Ich möchte noch einmal auf die unrealistischen Aufgaben eingehen: Wenn bei Ihnen Wahlen anstehen, dann wissen Sie, wie das alles abläuft. Aber hier kommt es immer wieder zu Force Majeure ... Stellen wir uns vor, man sagt Ihnen: In 90 Tagen werden ein Referendum und Präsidentschaftswahlen abgehalten. Ist das realistisch?
Gegenfrage: Wann beginnen diese 90 Tage?
Der Präsident sagte im Gespräch mit Journalisten, dass diese 90 Tage beginnen sollen, sobald die Gesetzesänderungen ausgearbeitet sind.
Und wann wird das sein? Verstehen Sie, es gibt sehr, sehr viele unbekannte Momente. Um diese Frage konkret beantworten zu können, muss man wissen, wie das Gesetz aussehen und was es vorsehen wird. Solange das nicht der Fall ist, sind die Antworten sehr theoretisch. Das ist der erste Punkt.
Der zweite betrifft den Zeitrahmen – wann wird dieses Gesetz verabschiedet? Wenn es jetzt verabschiedet wird und danach noch der Prozess der friedlichen Beilegung andauert, nach dem es zu einer Einigung kommt, und erst danach die Wahlverfahren eingeleitet werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit. Darüber hinaus bereitet die Zentrale Wahlkommission die Nachkriegswahlen seit 2022 vor, also während der gesamten Dauer der groß angelegten Invasion.
Ist es realistisch, Wahlen ohne Aufhebung des Kriegsrechts durchzuführen? Denn die Formulierung „Wahlen während des Kriegsrechts” klingt etwas widersprüchlich.
In der Tat, wenn man bedenkt, dass Sicherheit das Wichtigste ist, sehe ich eigentlich keinen Grund für Diskussionen – wenn wir Sicherheit haben, kann der Kriegszustand aufgehoben werden. Der Kriegszustand wurde ja gerade deshalb eingeführt, weil es keine Sicherheit gibt.
Zuallererst müssen angemessene Sicherheitsbedingungen gewährleistet werden, worauf sowohl der Präsident der Ukraine als auch die internationalen Partner hinweisen, die verstehen, dass dies eine notwendige Voraussetzung ist, und ich sehe, dass in unserer Gesellschaft ein Konsens zu dieser Frage besteht. Wie soll man unter Raketenangriffen Wahlen durchführen?
Wenn die Sicherheit gewährleistet ist, schafft dies faktisch die Grundlage für die Aufhebung des Kriegsrechts. Dann wird sich die Frage der Wahlen eher auf die Fristen beziehen, die für die Durchführung von Nachkriegswahlen erforderlich sind. Diese wiederum hängen von konkreten, gesetzlich festgelegten Verfahren ab.
Und noch etwas zu den Fristen: In den fast vier Jahren, seitdem die groß angelegte Invasion andauert, habe ich bei der Beantwortung von Fragen zu den Fristen nie eine eindeutige Antwort gegeben, sondern immer gesagt, dass die Zentrale Wahlkommission das Gesetz einhalten muss. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, muss innerhalb eines Monats nach Aufhebung des Kriegsrechts mit dem Wahlprozess für die Parlamentswahlen beginnen. Und wir, die Zentrale Wahlkommission, müssen dies umsetzen.
Eine andere Sache ist, dass je länger die Vorbereitungszeit ist, desto besser kann der Wahlprozess organisiert werden. Das ist verständlich. Gleichzeitig ist die Frage der Fristen immer eine Frage des Gleichgewichts. Einerseits gilt: Je länger die Frist, desto besser kann man sich vorbereiten und hoffen, dass unsere Wahlen internationalen Standards und bewährten Verfahren besser entsprechen als bei einer kürzeren Frist. Andererseits darf diese Frist nicht übermäßig lang sein.
- Alle sind daran interessiert, dass die neue Macht möglichst schnell ihre Befugnisse ausüben kann.
- Eben. Damit das nicht als ein Machtmissbrauch oder als ein Versuch, den Wahlprozess hinauszuzögern wahrgenommen wird. Das sind schwierige, heikle Fragen, für welche die bestmöglichen Lösungen gefunden werden sollten, und zwar von der Werchowna Rada der Ukraine, denn das gehört nicht zu den Kompetenzen der Zentralen Wahlkommission. Die soll nur die vom Parlament getroffenen Entscheidungen ausführen.
Wie schwer wurde die Wahlinfrastruktur während des Krieges betroffen und kann diese in kurzer Zeit wiederaufgebaut werden?
- Ja, die Wahlinfrastruktur wurde schwer betroffen. Sie haben gesagt, Sie haben meine Präsentation (während einer Sitzung der Arbeitsgruppe zur Abhaltung von Wahlen unter den anhaltenden Kriegsbedingungen) gesehen. Dort wurden genaue Zahlen genannt- die kann man auf der Webseite der Wahlkommission finden. Es gibt viele Wahllokale in den nicht unter ukrainischer Kontrolle stehenden Gebieten, über die wir keine Informationen haben. Es gibt auch viele beschädigte Wahllokale auf den längst befreiten Territorien.
Wenn wir über Wahlen in den heutigen Realien reden, müssen wir verstehen, dass in einem Teil der besetzten Gebiete keine Wahlen aus objektiven Gründen abgehalten werden können, obwohl der Aggressorstaat daran sehr interessiert ist. Die Wahlen sind auch nicht nur in den besetzten Gebieten, sondern auch in Russland unmöglich. Denn die sind ein Instrument, um unsere inneren Angelegenheiten zu beeinflussen. Wir haben bereits gesehen, wie Russland die sogenannten Wahlen organisiert und wie dort Stimmen gezählt werden. Leider findet das, gemilde gesagt, nicht auf eine demokratische Art und Wese statt.
Wenn wir von den Wahlen in den ukrainisch kontrollierten Gebieten reden, so muss dazu ein Gesetzt verabschiedet werden, um festzustellen, in welchen Gebieten die Wahlen aus Sicherheitsgründen oder wegen mangelnder Infrastruktur nicht durchgeführt werden können.
Wenn, zum Beispiel, eine Ortschaft komplett oder fast komplett zerstört wurde, und aus welcher alle Anwohner geflohen sind, stellt sich die Frage, ob es sinnvoll wäre, Wahlen dort abzuhalten? Auf solche Fragen sollen Antworten gefunden werden.
Wenn es klar wird, wo eine sichere Trennungslinie entlang der Front verläuft, und welche Territorien unter Kontrolle der Ukraine stehen und ob die Wahlen dort möglich sind, kann man schon planen, welche Wahlinfrastruktur, nämlich Wahllokale wiederaufgebaut werden sollen.
Momentan wissen wir aber nicht, wann und unter welchen Bedingungen das passieren wird.
«EINE OPTIMALE LÖSUNG FÜR DIE ABHALTUNG VON WAHLEN IM AUSLAND WÄRE EINRICHTUNG NEUER WAHLLOKALE“
- Wollen wir von den Problemen mit der Wahlinfrastruktur in der Ukraine zu den Problemen mit der Stimmabgabe im Ausland übergehen. In Ihrer Rede vor der Arbeitsgruppe sagte Sie, derzeit würden sich circa 6,5 Millionen Ukrainer im Ausland aufhalten, nur 350 Tausend davon hätten sich beim Konsulat angemeldet. Wie soll derer Stimmrecht gesichert werden?
- Bei der Zentralen Wahlkommission arbeitet eine Gruppe zur Vorbereitung von Gesetzesänderungen bezüglich der Wahlbeteiligung der im Ausland lebenden Ukrainer. Es wurden insgesamt drei Optionen erörtert- per Briefwahl, elektronische Stimmabgabe oder Einrichtung von zusätzlichen Wahllokalen außerhalb diplomatischer Vertretungen.
Die Idee mit elektronischer Stimmabgabe wurde sofort abgelehnt, weil diese zu viele Risiken für Nachkriegswahlen und generell auf der gegenwärtigen Etappe birgt.
Briefwahl fand mehr Befürworter, wurde aber nicht von der Zentralen Wahlkommission unterstützt.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass die Einrichtung zusätzlicher Wahllokale außerhalb diplomatischer Vertretungen eine optimale Lösung wäre. Wenn eine entsprechende Entscheidung auf gesetzgeberischer Ebene getroffen wird, soll eine große organisatorische Arbeit vor allem vom Auswärtigen Amt geleistet werde, damit diese umgesetzt werden kann.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass unsere Bürger sich ungern anmelden, insbesondere beim Konsulat. Das stellt für uns eine große Herausforderung dar. Wir haben eine Reihe von Ideen vorgeschlagen, darunter die sogenannte aktive Anmeldung, die mit der Einrichtung zusätzlicher Wahllokale verbunden ist. Denn dazu müssen wir wissen, wo die eingerichtet werden sollen. Die Idee besteht darin, dass jeder Wahberechtigter vor dem Beginn des Wahlprozesses einen Antrag an die entsprechende Behörde oder online stellen kann- insbesondere über die App „Dija“ und dort den Ort angeben, wo er seine Stimme im Ausland abgeben will.
Nachdem diese Informationen erfasst sind, darunter aufgrund der Angaben von unseren Botschaften, werden wir wissen, wo ein zusätzliches Wahllokal eingerichtet werden soll.
Außerdem gibt es solch eine Möglichkeit wie Beantragung einer Änderung der Adresse des Wahllokals, dem man zugeordnet wird, die bereits früher zur Verfügung stand.
All diese Optionen setzen aber eine aktive Bürgerbeteiligung voraus, denn wenn der Staat nicht weiss, dass eine im Ausland lebende Person von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen will, kann der ihm das nicht ermöglichen.
- Um welche Länder geht es bei der Einrichtung zusätzlicher Wahllokale außerhalb diplomatischer Vertretungen?
- Es handelt sich vor allem um die Länder, wo die meisten unserer Bürgerinnen und Bürger leben. Es wird ein einheitlicher Mechanismus vorgesehen, aber dort, wo ein Großteil unserer Bürger lebt, wird er aktiver funktionieren.
Es gibt dabei eine Frage der Gesetzgebung des Gaststaates. In einigen Gaststaaten ist die Einrichtung ausländischer Wahllokale außerhalb diplomatischer Vertretungen verboten, wie z. B. in Kanada und Tschechien.
Mit Kanada könnte eine Lösung gefunden werden, mit Tschechien ist die Situation etwas komplizierter. Dort leben sehr viel unsere Bürgerinnen und Bürger, und wenn diese gesetzlichen Einschränkungen nicht aufgehoben werden können, wird diese Option für sie unmöglich sein.
Die meisten Flüchtlinge aus der Ukraine leben derzeit in Deutschland und Polen.
„MECHANISMUS VON ÄNDERUNG DER ADRESSE DES WAHLLOKALS FUNKTIONIERT BEREITS“
- Kann die Adresse des Wahllokals, dem man zugeordnet ist geändert werden, wenn es um Binnenvertriebene geht?
- Ja, natürlich, es besteht solch eine Möglichkeit. Derzeit kann man eine Änderung der Adresse des Wahllokals beantragt werden. Die Zentrale Wahlkommission hat die Arbeit am Wählerverzeichnis wiederaufgenommen und die Adresse des Wahllokals kann damit noch vor dem Beginn des Wahlprozesses geändert werden.
Dabei wollen wir diesen Mechanismus maximal vereinfachen, damit diese Änderungen schnell vorgenommen werden können und damit möglichst viel Wahlberechtigte diese Möglichkeit nutzten können.
- Könnten Sie das bitte genauer erklären? Heißt das, dass ein Binnenvertriebener oder eine Binnenvertriebene schon jetzt eine Änderung der Adresse des Wahllokals beantragen kann?
- Man muss einen Antrag bei einer Abteilung der Zentralen Wahlkommission, die für Führung des Wählerverzeichnisses zuständig ist, stellen. Das kann man schriftlich oder online machen.
- Und das funktioniert bereits?
- Laut einer Verordnung der Zentralen Wahlkommission besteht ab dem 1, Januar solch eine Möglichkeit.
Das System soll allerdings nach der großen Pause in den ersten Tagen noch getestet werden. Gleichzeitig, wenn immer mehr Menschen diese Option nutzen werden, bekommen wir ein aktualisiertes Wählerverzeichnis.
Warum befassen wir uns schon jetzt mit dieser Frage? Wie die Erfahrung vorheriger Wahlen zeigt, neigen unsere Bürger dazu, alles im letzten Augenblick zu machen. Im Jahr 2019 bildeten sich in den letzten Tagen vor der Abstimmung riesenlange Schlangen vor den Abteilungen der Zentralen Wahlkommission. Damals konnte ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis online nicht gestellt werden. Viele haben es damals einfach nicht zeitlich geschafft. Heutzutage soll ein Antrag spätestens fünf Tage vor dem Wahltag gestelltwerden.
Außerdem leben wir seit Kriegsbeginn in ganz anderen Realien. Damals waren es vor allem Arbeitsmigranten, die die Adresse des Wahllokals ändern wollten, derzeit ist derer Zahl noch weiter gestiegen. Es ist offensichtlich, dass im Osten der Ukraine weniger Menschen leben, als im Westen. Dabei sind die meisten Binnenvertriebenen nicht unter ihrer faktischen Adresse polizeilich angemeldet.
Wenn in den letzten Tagen vor der Abstimmung in einer Region plötzlich eine große Zahl der Wähler dazukommt, welche Schritte soll man unternehmen, damit die Wahlinfrastruktur nicht überfordert wird? Stellen wir uns vor, vor einem Wahllokal bildet sich eine Schlange aus 10 Tausend Menschen. Es ist klar, dass die meisten davon ihre Stimme nicht abgeben können. Solche Situation sollen verhindert werden. Auf der einen Seite soll man Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, im Voraus einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen (deswegen schlagen wir vor, die Fristen dazu zu verändern- also nicht spätestens 5 Tage vor der Abstimmung, sondern 15. Hoffentlich wird unser Änderungsvorschlag unterstützt). Auf der anderen Seite soll ein Mechanismus zur Einrichtung zusätzlicher Wahllokale unmittelbar vor dem Wahltag vorgesehen werden, damit diese zusätzlichen Wahlberechtigten, von denen ich gesprochen habe, eine Möglichkeit bekommen, ihre Stimme abzugeben. Unsere aktuelle Gesetzgebung sieht die aber nicht vor. In friedlichen Zeiten sollte so was nicht geben- es handelt sich um ein neues Verfahren als Antwort auf Binnen- und Außenmigration in der Nachkriegszeit.
„EINE KONZENTTRATION VON MILITÄRANGEHÖRUGEN AN EINEM WAHLOKAL STELLT EINE ZUSÄTZLICHE GEFAHR FÜR SIE DAR“
- Wie steht es um Wahlbeteiligung von Armeeangehörigen? Wie soll diese für die Verteidiger gewährleistet werden, die an der vorderster Front, in Schützengraben sind? Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe können für sie geschaffen werden? Gibt es da schon irgendwelche Ideen dazu?
- Daran haben wir auch viel gedacht und gearbeitet. Es wurden mehrere konkrete Vorschläge ausgearbeitet.
Ich muss nur anmerken, dass es schwer vorstellbar ist, wie die Militärangehörigen ihre Stimme abgeben, während Kampfhandlungen andauern. Wenn wir von der Zeit nach Beendigung des Krieges reden, so wird ein Teil der Militärangehörigen zu dem Zeitpunkt demobilisiert oder an den ständigen oder vorübergehenden Standorten von Militäreinheiten stationiert sein. Ein Teil von ihnen wird ihre Aufgaben an der Front oder an der Demarkationslinie weiter wahrnehmen, denn die Gefahren werden ja nicht verschwinden. Man soll eine Lösung finden, wie die Wahlbeteiligung von Militärangehörigen ermöglicht werden kann.
Es wurde eine Reihe neuer Mechanismen ausgearbeitet. Gleichzeitig bleibt für Militärangehörige auch nach wie vor eine Möglichkeit, an normalen Wahllokalen abzustimmen. Es werden auch Mechanismen vervollkommnet, die bereits im Jahr 2019 zum Einsatz kamen- als auf Antrag des Verteidigungsministeriums spezielle Wahllokale an den ständigen oder vorübergehenden Standorten von Militäreinheiten und anderen Verbänden eingerichtet wurden. Außerdem werden wir konkrete Mechanismen vorschlagen, wie der Urnengang für diejenigen, die sich an der Demarkationslinie befinden, organisiert werden kann.
All das kann man aber erst nach einer Beendigung des Krieges besprechen. Denn solange Kampfhandlungen anhalten, wird ein Ort, wo sich viele Militärangehörige gleichzeitig befinden, in dem Fall an einem Wahllokal – ein potentielles Ziel für den Feind sein. Deswegen ist für die Abhaltung von Wahlen mindestens eine Waffenruhe erforderlich. Wie unser Präsident mehrmals gesagt hat – erst Sicherheitsgarantien und dann die Wahlen. Allen ist es bewusst, und für alle hat die Sicherheit höchste Priorität.
- Wie Sie gesagt haben, sind die Wahlen in den russisch besetzten Gebieten derzeit unmöglich. Es ist aber offensichtlich, dass Russland versuchen wird, die große Zahl ukrainischer Bürger, die dort leben, dazu zu nutzen, um der Ukraine Verletzung derer Wahlrechtes vorzuwerfen. Welche Lösung kann es in dieser Situation geben?
- Russland wird immer das behaupten, was dessen Interessen entspricht. Wir können nicht unsere Arbeit und unser Leben immer mit Rücksicht darauf gestalten, was der Aggressorstaat sagt. Er wird sagen und tun alles, um seine Ziele zu erreichen - die Macht in der Ukraine zu diskreditieren und unseren Staat zu zerstören. Wir sehen, wie er das tut.
- Werden dann die in den besitzen Gebieten lebenden Bürger, die an den Wahlen teilnehmen möchten, in die Ukraine reisen und die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen müssen?
- Ja, es gibt momentan keinen anderen Mechanismus. Aber es geht dabei wiederum um Gesetzgebung. Es gibt Beispiele aus anderen Ländern, wie diese Frage gelöst werden kann. Zum Beispiel, in Moldau konnten Anwohner der abtrünnigen Dnjestr- Republik ihre Stimme an den Wahllokalen abgeben, die auf dem unter Kontrolle Moldaus stehenden Territorium eingerichtet wurden. Damals gab es auch Anschuldigungen, dass jemandes Stimmrecht nicht gesichert werde usw. Die wird es immer geben. Die sind Teil der hybriden Kriegsführung.
- Kommen wir zurück zum Wählerverzeichnis. Was mich beeindruckt hat, war der Beispiel der Stadt Bachmut. In Ihrer Rede vor der Arbeitsgruppe haben Sie gesagt, dort seien laut Wählerverzeichnis immer noch Wahlberechtigte und Wahllokale registriert, obwohl es diese Stadt nicht mehr gibt. Wie wird das Wählerverzeichnis aktualisiert?
- Bei der Sitzung der Arbeitsgruppe, von der Sie reden, gab es Vorschläge einiger Abgeordneten, das Problem durch Synchronisation von Daten zwischen mehreren Datenbanken zu lösen. Das ist aber eine komplexe Frage, denn nicht all unsere Datenbanken aktuelle Angaben enthalten, insbesondere das Binnenvertriebenenverzeichnis.
Außerdem kann es zu Situationen kommen, wenn Angaben über eine Person im Wählerverzeichnis aufgrund der Angaben aus einer anderen Datenbank geändert werden, ohne sie darüber informiert zu haben. Die Person soll doch wissen, dass ihre Angaben geändert wurden. Wie können wir das machen, wenn wir keine Kontakte dieser Person haben? Das ist eine nicht so einfache Aufgabe, wie es scheinen mag.
Das Wichtigste dabei ist es, alles nicht noch schlimmer zu machen. Man kann punktuelle Verbesserungen erreichen, aber nur durch Gesetzesänderungen, denn alle Einträge ins Wählerverzeichnis aufgrund eines durch das entsprechende Gesetzt festgelegten Verfahrens vorgenommen werden dürfen.
Wenn es gesetzlich geregelt wird, dass die Angaben im Wählerverzeichnis über die Bürger in den besetzten Gebieten aufgrund von Angaben aus einer anderen Datenbank aktualisiert werden können, würde das die Situation verbessern. Aber jedenfalls soll diese Frage nach der Deokkupierung neu geregelt werden.
Generell kommt eigentlich den Bürgerinnen und Bürgern die wichtigste Rolle bei der Aktualisierung des Wählerverzeichnisses zu. Wichtig ist derer aktive Rolle. Man muss hier anmerken, dass es dabei nicht um alle Wahlberechtigten geht, sondern um Binnenflüchtlinge sowie um diejenigen, die in der Ukraine oder im Ausland nicht unter der Adresse leben, wo sie angemeldet sind. Wir wollen eine Eintragung ins Wählerverzeichnis maximal unkompliziert machen.
Denn wenn der Staat solche Änderungen vornehmen wird, werden alle Datenbanken noch ungenauer werden. Wie gesagt, aktive bürgerliche Position ist die beste Lösung, aber gleichzeitig nicht die einfachste.
„LIEGEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ABHALTUNG VON WAHLEN VOR, KANN FINANZIERUNG DAZU BEREITGESTELLT WERDEN“
- Eine weitere wichtige Frage ist die Finanzierung von Wahlen. Viele sagen, Wahlen können sogar nicht aus Sicherheitsgründen durchgeführt werden, sondern, weil es im Staatshaushalt für 2026 keine Kosten dafür vorgesehen wurden. Wieviel Geld ist nach Ihren Schätzungen für die Durchführung eines gesamtnationalen Referendums notwendig?
- Ich weiß es nicht, und keiner kann es wissen, weil es kein Verfahren dazu gibt. Es gibt keine Demarkationslinie, es liegt keine Analyse über zerstörte bzw. nicht zerstörte Wahlinfrastruktur vor. Wenn es keinen gesetzlichen Rahmen gibt, können keine Berechnungen durchgeführt werden. Was den Staatshaushalt angeht, so verstehe ich diese These nicht ganz. Wenn es einen Grund sowie juristische und faktische Voraussetzungen für die Abhaltung von Wahlen vorliegen, können entsprechende Kosten bewilligt werden.
Früher, bei turnusmäßigen Wahlen wurden die dazu notwendigen Kosten im Staatshaushalt vorgesehen. Eine ganz andere Sache sind vorgezogenen Neuwahlen und Nachkriegswahlen - keiner weiß, wann der Krieg endet, und wann Bedingungen für die Wahlen geschaffen werden können. Von daher stellt sich die Frage, ob es Sinn hat, jedes Jahr die Finanzierung dafür im Staatshaushalt vorzusehen? Außerdem ändert sich die Situation und die Preise ständig. Wie gesagt, für Berechnungen braucht man einen gesetzlichen Raum.
Wenn es Voraussetzungen für die Wahlen geben wird, können Änderungen im Gesetz über den Staatshaushalt problemlos vorgenommen sowie Kosten für die Wahlen oder ein Referendum bewilligt werden.
„VOR DER ZENTRALEN WAHLKOMMISION STANDEN ZWEI EUROINTEGRATIONSAUFGABEN- DIE BEIDEN SIND ERFÜLLT WORDEN “
- Am Ende unseres Gesprächs möchte ich Sie nach der Bilanz des Jahres 2025 fragen. Vor der Zentralen Wahlkommission standen unter anderen Eurointegrationsaufgaben, von derer Erfüllung unser EU- Beitritt abhängt. Sind die erfüllt worden?
- Während Kriegsrecht gilt, und keine Wahlen stattfinden dürfen, hat die Zentrale Wahlkommission zwei große Aufgaben- Vorbereitung auf Nachkriegswahlen und Eurointegration.
Die Roadmap zum Funktionieren der demokratischen Insultationen, derer Erfüllung eines der Elemente unserer Eurointegration ist, beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die von der Zentralen Wahlkommission umgesetzt werden müssen, insbesondere Durchführung einer öffentlichen Diskussion über die Implementierung von Empfehlungen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE im Wahlbereich. Die fand m 15. Dezember 2025 stand (den Bericht finden Sie unter diesem Link).
Im Vorfeld der Diskussion hat die Zentrale Wahlkommission eine umfassende Analyse des Standes der Umsetzung von Empfehlungen des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE zischen 2014 und 2020 durchgeführt und eine Verordnung Nr.48 über gesetzgeberische Vorschläge für den weiteren breiten Dialog zur Umsetzung von Empfehlungen verabschiedet, praktische Aspekte der Umsetzung dieser Empfehlungen durch andere Staatsorgane während des Wahlprozesses dargelegt und einen Kontrollmechanismus eingeführt.
Die zweite Maßnahme war die Verabschiedung einer Kommunikationsstrategie der Zentralen Wahlkommissionen für Nachkriegswahlen. Die wurde auch umgesetzt. An dieser Strategie haben wir über ein Jahr gearbeitet. Wir haben dabei vor uns eine schwierige Aufgabe gestellt- nicht nur eine Strategie zu entwickeln und zu verabschieden, sondern auch die Öffentlichkeit daran zu beteiligen. Während einer Reihe öffentlicher Besprechungen konnte das Dokument nachgebessert werden.
Außer diesern zwei Maßnahmen von der Roadmap fanden im Kontext der Eurointegration viele andere Veranstaltungen statt, an denen Vertreter der Zentralen Wahlkommission aktiv teilnahmen. Stand heute sind alle Integrationsaufgaben erfüllt worden.
Tetjana Lassowa
Foto: Kyrylo Tschubotin / Ukrinform
Foto: Kyrylo Tschubotin / Ukrinform