Vorsätzlicher Schaden an Nuklearanlage in der Ukraine bedeutet Bündnisfall nach Art. 5 des NATO-Vertrags – Abgeordnete aus Großbritannien und des USA

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im britischen Unterhaus Tobias Ellwood hat erklärt, dass die NATO nach dem vorsätzlichen Schaden am Atomkraftwerk Saporischschja mit dem Austreten der radioaktiven Strahlung durch eine mögliche Attacke Russland auf das Atomkraftwerk Saporischschja den Bündnisfall ausrufen muss.

Ellwood schrieb auf Twitter: „Lassen Sie uns jetzt klarstellen: Jeder vorsätzliche Schaden, der ein mögliches Strahlungsleck in einem ukrainischen Kernreaktor verursacht, wäre eine Verletzung des NATO-Artikels 5.“

Adam Kinzinger, Abgeordneter im US-Repräsentantenhaus, unterstützte seinen britischen Kollegen. „Das steht eigentlich gar nicht zur Debatte. Jedes Leck wird Menschen in NATO-Staaten töten, das ist automatisch Artikel 5“, twitterte er.

Nach dem Artikel 5 des Nordatlantikvertrags bedeutet, dass „ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere Verbündete in Europa oder Nordamerika als Angriff gegen sie alle angesehen wird“.

Die russische Armee kontrolliert das Atomkraftwerk seit dem 4. März. Sie stationiert dort Waffen und Munition.

Seit dem 5. August beschießen die Russen dauerhaft das AKW.

Die EU und weitere 42 Länder forderten Russland auf, seine Truppen aus dem AKW abzuziehen.

Für die Überwachung der Lage im Atomkraftwerk Saporischschja wurde in der Ukraine ein Krisenstab auf der Basis des Betreibers der ukrainischen Atomkraftwerke Energoatom eingerichtet.

Energoatom veröffentlichte in seinem Telegram-Kanal die Erklärungen von Ellwood und Kinzinger.

NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg forderte eine Inspektion des Atomkraftwerkes Saporischschja durch die Internationale Atomenergiebehörde (IAEA) und Abzug aller russischen Truppen.