EGMR: Lustration verletzt Rechte von Staatsbeamten
Die Entlassung von Beamten aus dem Staatsdienst nach dem Gesetz der Ukraine „Über die Säuberung des Regierungsapparates“ (Lustrationsgesetz) hat Rechte dieser Beamte verletzt.
Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform aus Straßburg.
Im Verfahren „Poljach gegen die Ukraine“ ging es um die Entlassung von fünf Beamten. Der EGMR war der Auffassung, dass das Recht von drei Klägern auf ein faires Verfahren auf der nationalen Ebene gemäß dem Artikel 6 der Menschenrechtskonvention und das Recht auf Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens von allen fünf Klägern gemäß dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verletzt wurden. Die Ukraine muss jedem Kläger 5000 Euro Entschädigung zahlen.
Die Straßburger Richter zogen nicht in Zweifel, dass der Staatsdienst während der Präsidentschaft von Wiktor Janulkowytsch vor großen Herausforderungen stand. Sie entschieden aber, dass ein sehr großer Kreis von Personen unter das Lustrationsgesetz fällt. Die persönliche Rolle der Kläger währen der Präsidentschaft von Janulkowytsch wurde nicht beachtet, so der EGMR.
Das Lustrationsgesetz wurde vom ukrainischen Parlament im Oktober 2014 verabschiedet.