Regional- und Kommunalwahlen in der Ukraine

Am 25. Oktober finden in der Ukraine die Regional- und Kommunalwahlen statt.

Bei diesen Wahlen werden Räte in den Oblasten und Rajons sowie Bürgermeister und Räte in den Gemeinden gewählt. Die offiziellen Wahlergebnisse sollen bis zum 3. November bekanntgegeben werden. Die Wahlen in den von Russland besetzten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk und in der besetzten Autonomen Republik Krim sowie in der Stadt Sewastopol finden nicht statt.

Gleichzeitig mit den Wahlen wird heute eine vom Präsidenten der Ukraine Wolodymyr Selenskyj initiierte Bürgerbefragung abgehalten. Präsident Wolodymyr Selenskyj schlug am 13. Oktober die landeweite Bürgerbefragung mit fünf Fragen vor. Die Bürgerinnen und Bürger können folgende Fragen beantworten:

Ist es notwendig, lebenslange Haftstrafe wegen Korruption in einem besonders großen Ausmaß einzuführen?

Unterstützt du die Schaffung einer Freihandelszone im Donbass?

Muss die Zahl der Abgeordneten in der Werchowna Rada auf 300 reduziert werden?

Unterstützt du die Legalisierung des medizinischen Cannabis in der Ukraine, um Schmerzen von Schwerkranken zu lindern?

Muss die Ukraine auf internationaler Ebene die Frage über die Anwendung der Sicherheitsgarantien des Budapester Memorandums aufwerfen?

Angesichts der Corona-Pandemie wird bei den Wahlen 2020 Wert auf die Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln gelegt. Für Menschen mit Fieber sind separate Routen und Wahlkabinen vorgesehen. Für die Menschen in der Selbstisolierung wird die Abstimmung zu Hause mit der Einhaltung von Schutzmaßnahmen organisiert.

Menschen ohne Mundschutz dürfen sich auch an der Wahl beteiligen, jedoch von den anderen Wählern getrennt. Später wird aber gegen diese Menschen ein Bußgeld verhängt. Es wird empfohlen, dass die Wähler ein eigener Kugelschreiber bei sich haben. Auch der Personalausweis kann nur gezeigt werden, ohne ihn den Mitgliedern der Wahlkommissionen in die Hände zu geben.

Die Zahl der Wähler beträgt in der Ukraine etwa 27,2 Millionen Menschen, die in mehr als 29.000 Wahllokalen ihre Stimme abgeben können. Die meisten Wähler bekommen vier Stimmzettel. Ein Zettel für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde oder in der Stadt, der zweite Zettel für die Wahl des Gemeinderates, der dritte für die Wahl des Rates im Rajon und der vierte für die Wahl des Oblast-Rates.

Die Regional- und Kommunalwahlen in diesem Jahr weisen Besonderheiten nach dem Inkrafttreten des neuen Wahlgesetzbuches am 01. Januar 2020 auf.

So dient das Mehrheitswahl als Wahlsystem nur in den Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern. In einem Wahlkreis können 2 bis 4 Abgeordnete (früher nur ein Abgeordneter) gewählt werden.

In den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern dürfen Kandidaten nur die Parteien aufstellen. Die Abgeordneten werden nach dem Verhältniswahl mit offenen Parteilisten gewählt. Es gibt eine Sperrklausel in Höhe von 5 %. Die Wähler dürfen auch für einen bestimmte Kandidaten von der Partei stimmen, der dann einen höheren Platz in der Parteiliste erhält.

In den Städten mit der Einwohnerzahl von mehr als 75.000 kann der Bürgermeister in zwei Wahlgängen gewählt werden. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit von 50 Prozent, wird eine Stichwahl geben. Im zweiten Wahlgang gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen.