40 öffentliche Organisationen dürfen Wahlen zur Rada beobachten

Die Zentrale Wahlkommission der Ukraine hat 40 öffentlichen Organisationen die Erlaubnis gegeben, als offizielle Beobachter bei vorgezogenen Parlamentswahlen der Ukraine zu sein.

Diese Entscheidung wurde in einer Sitzung der Zentralwahlkommission am Freitag getroffen, meldet Ukrinform.

„Nach Behandlung entsprechender Anfragen hat die Kommission 40 öffentlichen Organisationen erlaubt, als offizielle Beobachter bei den vorgezogenen Parlamentswahlen der Ukraine am 21. Juli 2019 zu sein“, heißt es im Bericht.

So hat die Zentralwahlkommission zum Stand vom 31. Mai 90 offiziellen Organisation die Erlaubnis gegeben, als offizielle Beobachter während der vorgezogenen Wahlen der Abgeordneten der Ukraine am 21. Juli 2019 zu sein.

yv