Präsidentschaftskandidaten gaben für Wahlkampagne mehr als 1,2 Mrd. UAH aus

Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Ukraine haben offiziell 1 Milliarde 273 Millionen Hrywnja (UAH) für den Wahlkampf ausgegeben, ließ der Ausschuss der Wähler der Ukraine berichten.

„44 Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Ukraine haben offiziell 1 Milliarde 273 Millionen UAH ausgegeben. Die Angaben zu Zwischenberichten der Kandidaten über die Verwendung von Mitteln aus dem Wahlfonds sind auf der Webseite der Zentralwahlkommission am 25. März veröffentlicht“, heißt es in der Meldung.

Die meisten Mittel haben ausgegeben: Petro Poroschenko (251 Millionen UAH), Julia Timoschenko (118 Millionen UAH), Oleksandr Wilkul (97 Millionen UAH), Serhij Taruta (80 Millionen UAH), Wolodymyr Selenskyj (64 Millionen UAH), Oleg Ljaschko (59 Millionen UAH), Anatolij Hryzenko (52 Millionen UAH). Juriy Bojko (39 Millionen UAH), Oleksandr Schewtschenko (34 Millionen UAH), Ruslan Koschulynskyj (11 Millionen UAH), Jewgen Murajew (11 Millionen UAH), Andriy Sadowyj (10 Millionen UAH).

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nahm die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation begann am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv