Bei Präsidentschaftswahlen 2 000 offizielle ausländische Beobachter erwartet

Der Staatliche Grenzdienst der Ukraine erwarte bei den Präsidentschaftswahlen in der Ukraine zweitausend offizielle ausländische Beobachter, ließ der Pressedienst des Innenministeriums der Ukraine berichten.

Nach Angaben des ersten stellvertretenden Leiters des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine, Wasyl Serwatjuk, sind in die Ukraine bereits 400 offizielle ausländische Beobachter gekommen. Darüber hinaus wurden 301 ausländische Journalisten registriert, von denen 80 bereits in der Ukraine angekommen sind.

Er stellte weiter fest, die Grenzschutzbeamten seien zu einem verstärkten Dienstregime übergegangen.

Oleh Meltschuzkyj, der erste stellvertretende Vorsitzende des Staatlichen Dienstes der Ukraine für Notsituationen, betonte wiederum, dass die Einsatzkräfte zu 100 % Objekte kontrolliert hätten, an denen sich die Wahllokale befinden würden.

Wie berichtet sind die Einheiten des Ministerium für innere Angelegenheiten der Ukraine vom 21. März im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen zu einem verstärkten Dienstregime übergegangen.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nahm die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation begann am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv