Zentrealwahlkommission: Für Präsidentschaftswahlen 2019 bereits 1 820 internationale Wahlbeobachter registriert

Die Zentrealwahlkommission der Ukraine hat für die nächsten Wahlen des ukrainischen Staatspräsidenten am 31. März 2019 weitere 693 offizielle Beobachter von internationalen Organisationen und ausländischen Staaten registriert.

Das gab der Pressedienst der Zentralwahlkommission bekannt.

„Die Zentrealwahlkommission hat für die nächsten Wahlen des Präsidenten der Ukraine 660 offizielle Beobachter vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (Office for Democratic Institutions and Human Rights, ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa registriert“, besagt der Bericht.

Außerdem hat die Zentrealwahlkommission 20 Beobachter vom Ausschuss „Für offene Demokratie“, 6 von der Organisation für Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung (GUAM), 5 von der Tschechischen Republik und 2 von dem Königreich Belgien registriert.

So sind zum Stand vom 20. März 1 820 offizielle Beobachter von 15 internationalen Organisationen und 12 ausländischen Staaten registriert worden.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv