Gesetz über Verbot russischer Beobachter bei Wahlen in der Ukraine in Kraft getreten

Am Donnerstag, dem 28. Februar, ist das Gesetz „Über Vornahme von Änderungen an einigen Gesetzen der Ukraine über Beobachtung des Wahlprozesses in der Ukraine“ in Kraft getreten, das den russischen Bürgern verbietet, Wahlbeobachter zu sein.

Darüber berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Dieses Dokument enthält Änderungen zu den Gesetzen „Über Wahlen des Präsidenten der Ukraine“, „Über Wahlen der Abgeordneten der Ukraine“, „Über Kommunalwahlen“. Laut diesen Änderungen kann offiziell Beobachter von einem ausländischen Staat oder einer internationalen Organisation nicht eine Person sein, die die Bürgerin oder der Bürger eines Staates ist, den die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) als Aggressor- oder Besatzungsstaat anerkannt hat.

Das Verbot erstreckt sich auch auf Personen, hinsichtlich deren vom Staat, den die Werchowna Rada der Ukraine als Aggressor- oder Besatzungsstaat anerkannt hat, Vorschläge initiiert werden.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv