Chefin der Zentralwahlkommission versichert Transparenz bei Präsidentschaftswahlen

Die Vorsitzende der Zentralwahlkommission der Ukraine, Tetjana Slipatschuk, hat in ihrer Rede auf dem Lernberatungsseminar mit den Vorsitzenden und Sekretären der Wahlkreiskommissionen über die Präsidentschaftswahlen am 31. März versichert, dass der Wahlprozess der nächsten Präsidentschaftswahlen am 31. März nach höchsten internationalen Standards organisiert wird.

Darüber berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

„Wir sind überzeugt, wir werden zusammen mit euch alle Mühe machen und die Arbeit so organisieren können, um die ehrliche und transparente Wahl unserer Bürger und den Wahlprozess auf dem Niveau der höchsten internationalen Standards zu gewährleisten“, sagte Slipatschuk den Mitgliedern der Wahlkreiskommissionen.

Sie betonte auch, dass die bevorstehenden ukrainischen Präsidentschaftswahlen nicht nur für die Ukraine, sondern auch für die Welt wichtig sind, weil sie „unter sehr schwierigen Bedingungen stattfinden, wo bestimmte Staaten die Absicht haben, sich in die souveränen Rechte anderer Staaten einzumischen“.

Die Vorsitzende der Zentralwahlkommission hat ferner festgestellt, dass das Leitungsgremium der Wahlkreiskommissionen in diesem Wahlprozess recht professionell sei. Ihre meisten Mitglieder haben beträchtliche Erfahrung mit der Teilnahme an vorangegangenen Wahlkampagnen.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv