Georgi Zereteli gegen russische Beobachter bei Präsidentschaftswahlen in der Ukraine

Die Entsendung von Russland seiner Beobachter zur PV OSZE-Mission für die Beobachtung der Präsidentschaftswahlen in der Ukraine sei angesichts der bestehenden Realitäten unangebracht, erklärte in einem Kommentar für den Korrespondenten von Ukrinform der Präsident der Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE PV), Georgi Zereteli.

„Ich denke, dass es sinnwidrig ist, das in der gegenwärtigen Situation zu tun, da es unvorhersehbare Risiken haben kann. Es ist eine Frage der Sicherheit, und das kann auch provokatorisch sein“, sagte Zereteli.

Nach seinen Worten haben die OSZE-Mitgliedländer natürlich das Recht, sich für die Beteiligung an einer Mission zur Beobachtung von Wahlen in einem der Länder registrieren lassen, aber „im Falle der Ukraine ist jetzt eine andere Situation“. Der Präsident der PV OSZE wies darauf hin, dass in der Ukraine ein realer Konflikt andauert. Täglich werden zahlreiche Verletzungen registriert. Und kürzlich sei eine Drohne der OSZE-Sonderüberwachungsmission abgeschossen worden.

„Das ist nicht einfach eine Situation, niemand wird sagen, dass das eine normale Situation ist. Und ich denke, dass vor diesem Hintergrund berücksichtigt werden muss, dass die Ukraine ihre innerstaatliche Gesetzgebung hat, was ihr souveränes Recht ist... Die Position der ukrainischen Seite ist auch legitim, weil Russland gemäß der ukrainischen Gesetzgebung als Aggressor-Land anerkannt ist“, sagte er.

Die Wahlen des Präsidenten der Ukraine finden am 31. März 2019 statt.

Präsident Petro Poroschenko hat seine Absicht, für die zweite Amtszeit des Präsidenten der Ukraine zu kandidieren, am 29. Januar verkündet. Am 3. Februar hat er die Unterlagen bei der Zentralwahlkommission eingereicht. Sie hat ihn als Präsidentschaftskandidaten für die zweite Amtszeit am 7. Februar registriert. Poroschenko nimmt an den Wahlen als selbstaufgestellter Kandidat teil.

Die Aufstellung von Kandidaten, von Parteien oder die Selbstaufstellung, für den Posten des Präsidenten des Staates und die Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission dauerte vom 31. Dezember 2018 bis zum 3. Februar 2019. Vor der Einreichung von Dokumenten bei der Zentralwahlkommission musste der Präsidentschaftskandidat oder die Partei, die ihn aufstellte, eine Anzahlung in Höhe von 2,5 Millionen Hrywnja (UAH) einzahlen.

Die Registrierung der Präsidentschaftskandidaten lief bis zum 8. Februar, inklusive.

Die Anträge über die Absage der Beteiligung an den Präsidentschaftswahlen nimmt die Zentralwahlkommission bis zum 7. März an.

Die Wahlagitation beginnt am nächsten Tag nach der Registrierung eines Kandidaten für den Posten des Präsidenten und endet um 24:00 Uhr am 29. März.

Die Erstellung der Wahlkreiskommission wird bis zum 18. Februar und der Bezirkswahlkommissionen bis zum 12. März dauern.

Die Abstimmung bei den Präsidentschaftswahlen findet am 31. März 2019 von 8:00 bis 20:00 Uhr statt.

Die Abstimmungsergebnisse muss die Zentralwahlkommission  bis zum 10. April fertig haben.

Spätestens 30 Tage nach der Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse muss der neugewählte Präsident sein Amt antreten.

Wie berichtet hatte die Werchowna Rada der Ukraine (auch Oberste Rada) am 26. November die Präsidentschaftswahlen für Sonntag, den 31. März 2019, festgelegt.

Außerdem müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes die nächsten Parlamentswahlen Ende Oktober nächsten Jahres stattfinden.

yv