Naftogaz vs. Gazprom: Russlands Berufung in internationalen Gerichten gescheitert

Das Berufungsgericht von Amsterdam und das Bezirksgericht von Luxemburg haben die von Gazprom eingereichte Berufung im Fall der Zwangsvollstreckung der Entscheidung des Stockholmer Schiedsspruchs zurückgewiesen.

Das meldet der Pressedienst von Naftogaz Ukraine.

„Das Amsterdamer Berufungsgericht (Niederlande) wies die Klage von Gazprom bezüglich der Gerichtsbarkeit des Gerichts zurück und bestätigte damit seine Kompetenzen im Fall der Anerkennung und der Zwangsvollstreckung der Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts in den Niederlanden“, heißt es in der Meldung.

Die Entscheidung hat das Gericht am 8. Juli getroffen.

An demselben Tag hat das Bezirksgericht von Luxemburg die Entscheidung zugunsten von Naftogaz getroffen.

„Es wies die Klage von Gazprom zurück und bestätigte die Beschlagnahmen bei dem russischen Unternehmens auf dem Territorium dieses Landes im Rahmen der Zwangsvollstreckung der Entscheidung des Stockholmer Schiedsgerichts“, erklärte man in Naftogaz.

yv