Territoriale Verteidigung darf Armeewaffen nutzen – Gesetz

Das ukrainische Parlament hat am Donnerstag Änderungen am Gesetz über die Nationale Verteidigung beschlossen. Demnach dürfen Mitlieder der freiwilligen Formationen der territorialen Gemeinden Armeewaffen einsetzen.  

Für die Änderungen stimmten 278 Abgeordnete des Parlaments, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.

Im Gesetz heißt es: „Mitlieder der freiwilligen Formationen der territorialen Gemeinden dürfen bei Einsätzen der territorialen Verteidigung Jagwaffen, Schusswaffen und andere Waffen und Munition gemäß der von der Regierung beschlossenen Verordnung verwenden“.