Bis zu 3 Jahren Haftstrafe: Gesetz über illegale Grenzüberschreitung tritt in Kraft

Das Gesetz Nr. 2599-VIII über Änderungen im Strafgesetzbuch der Ukraine bezüglich der illegalen Grenzüberschreitung ist am 10. November in Kraft getreten.

Das Gesetz wurde am 18. Oktober von der Werchowna Rada verabschiedet. Am 7. November unterzeichnete Präsident Poroschenko das Gesetz. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Parlaments „Holos Ukrainy“ am 9. November trat es in Kraft.

Die neuen Änderungen im Strafgesetzbuch sehen die Haftstrafe bis zu 3 Jahren für die illegale Grenzüberschreitung außerhalb der Grenzübergängen, für die Grenzüberschreitungen ohne entsprechende Ausweise oder mit falschen Angaben in den Ausweisen vor. Wenn jemand diese Tat zum wiederholten Mal oder in der Gruppe begeht, kann mit 3 bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Für die illegalen Grenzüberschreitung mit Einsatz von Waffen droht die Haftstrafe von 5 bis 8 Jahren.

ch