Internationaler Seegerichtshof bestätigt die Rechte der Ukraine als Anrainerstaates der Schwarzen und Asowschen Meere
Der internationale Seegerichtshof hat bestätigt, dass die Ukraine ihren Status als Anrainerstaat der Schwarzen und Asowschen Meere sowie der Straße von Kertsch behält, und dass Handlungen Russlands in diesen Gewässern ein Verstoß gegen das Völkerrecht sowie dessen Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt darstellen, teilt das Auswärtige Amt der Ukraine mit.
Ein entsprechender Beschluss auf eine Ukraine-Klage gegen Russland sei am 22. April 2026 vom Internationalen Seegerichtshof gefasst worden.
Laut dem Beschluss habe die Russische Föderation ihre Verpflichtungen aus dem UN-Seerechtsübereinkommen verletzt, indem sie keine fachgerechte Ökobilanz vom BrückeInbauwerk sowie bei der Verlegung von Unterwasserkabel und Gasleitung durchgeführt habe. Russland habe zudem keine Ergebnisse solch einer Bewertung veröffentlicht, was ein Verstoß gegen Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumserlt darstelle, hieß es.
"Der Beschluss des Internationalen Seegerichtshofes ist eine weitere Bestätigung dafür, dass die Russische Föderation systematisch das Völkerrecht verachtet, und dass derer Versuche, der Welt die Folgen ihrer verbrecherischen Aggression als „eine neue Realität“ aufzuzwingen, völkerrechtlich nicht anerkannt werden“, wird in der Mitteilung betont.
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