Ukrainische Menschenrechtsbeauftragte darf Roman Suschtschenko nicht besuchen - aktualisiert

Die Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments Ljudmyla Denisowa hat keinen Zugang zum in Russland inhaftierten Journalisten der Nachrichtenagentur Ukrinform Roman Suschtschenko bekommen.

Das teilte Denysowa in ihrer Videobotschaft auf Facebook mit. Sie und die ukrainische Botschaft in Moskau machten am 14. Juni alles, um das Moskauer Stadtgericht den Besuch erlaubt, sagte Denisowa. Die Erlaubnis wurde erteilt und in das Untersuchungsgefängnis Nr. 2 geschickt. Der Zugang zum Ukrainer wurde ihr aber verweigert.

Nach Angaben von Denisowa sagte ein leitender Mitarbeiter des Untersuchungsgefängnisses, dass der Erlaubnis noch die russischen Justizvollzugsbehörde zustimmen müsse, dann später, dass die Erlaubnis in das Moskauer Stadtgericht zurückgeschickt würden. Denisowa will bis 17:30 vor dem Untersuchungsgefängnis warten, um Suschtschenko zu besuchen.

Am 15. Juni durfte Denisowa den hungerstreikenden Oleh Senzow in einem russischen Straflager nicht besuchen.

Der Korrespondent von Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, wurde am 30. September 2016 in Moskau festgenommen. Er war in Russland zu einem Privatbesuch. Am 7. Oktober 2016 wurde er wegen Spionage angeklagt. Der russische Geheimdienst FSB erklärte, dass Suschtschenko Mitarbeiter der ukrainischen Militäraufklärung ist. Die Hauptverwaltung für Aufklärung im Verteidigungsministerium der Ukraine der Ukraine dementierte diese Erklärung. Suschtschenko ist in der Nachrichtenagentur Ukrinform seit 2002 tätig. Seit 2010 war er der eigene Korrespondent der Nachrichtenagentur in Frankreich. Das Moskauer Stadtgericht hat am 4.Juni 2018 Suschtschenko wegen Spionage zu zwölf Jahren Lagerhaft verurteilt.