Rechtsanwalt Fejgin: Im Fall Suschtschenko werden nur zwei Zeugen aussagen

Bei den Vorverhandlungen im Moskauer Stadtgericht im Fall des in Moskau rechtswidrig verhafteten Ukrinform-Korrespondenten, Roman Suschtschenko, habe der Ankläger lediglich zwei Zeugen angemeldet, teilte dem Korrespondenten von Ukrinform der Rechtsanwalt des Journalisten Mark Fejgin mit.

„Zunächst möchte ich einmal betonen, dass sich mein Mandant ganz und gar nicht schuldig bekennt, d. h. Suschtschenko bestreitet komplett die Vorwürfe. Nun, wie die Gerichtsverhandlung verläuft. Korrekt, höflich, ohne harten Druck, den ich in anderen Fällen gesehen habe. Auch sind nur 2 Zeugen angemeldet, anstatt 4 (einer ist das Hauptzeuge des Anklägers, der andere ein Verwandter von Roman). Wir stritten darüber nicht. In Anknüpfung an das Ganze nehme ich an, dass der Gerichtsprozess schnell, im Laufe des Monats April, verlaufen wird“, sagte Fejgin.

Ihm zufolge kann eine solche Entwicklung davon zeigen, dass es bezüglich Suschtschenko Vereinbarungen auf internationaler Ebene gibt. Und dementsprechend wird man sofort nach der Verkündung des Urteils den Verhandlungsprozess intensivieren müssen, um eine Begnadigung, den Austausch, eine oder die andere Option für die Freilassung des ukrainischen Journalisten zu erzielen“, sagte Fejgin.

Bekanntlich wird der Fall Suschtschenko geheim gehalten. Vorverhandlungen in solchen Fällen finden immer hinter verschlossenen Türen statt. Die Gerichtsverhandlung, die heute begonnen hat, nahm die Pause bis zum 28. März.

Der Korrespondent der ukrainischen Nationalnachrichtenagentur Ukrinform in Frankreich, Roman Suschtschenko, wurde in Verletzung internationaler Vorschriften am 30. September 2016 in Moskau festgenommen, wo er privat zu Besuch war.

Am 7. Oktober hat man gegen ihn die Anklage wegen der Spionage erhoben. Der russische FSB warf ihm vor, Suschtschenko sei ein Mitarbeiter der Hauptverwaltung des Aufklärungsdienstes des Verteidigungsministeriums der Ukraine. Im ukrainischen Verteidigungsministerium dementierte man diese Behauptung, sie entspreche nicht der Wirklichkeit.

Am 24. Januar 2018 hatte das Moskauer Stadtgericht seine Haft um zwei weitere Monate bis zum 30. März 2018 verlängert.

yv