Feigin: Moskauer Gericht weigerte sich, Suschtschenko unter Hausarrest zu bringen

Das Moskauer Stadtgericht habe am 14. Februar dem Einspruch gegen die Verlängerung der Inhaftierung von Roman Suschtschenko, der in Russland illegal festgehalten wird, nicht stattgegeben, gab der Anwalt des Journalisten Mark Feigin bekannt.

„Die Sitzung über die Behandlung meines Einspruchs gegen die Verlängerung der u-Haft für Suschtschenko ist abgeschlossen. Dem Einspruch ist nicht stattgegeben worden“, schreibt er.

yv