Gesetz über Geldstrafen für Nicht-Tragen der Schutzmasken tritt heute in Kraft

Heute tritt in Kraft ein Gesetz, das Geldstrafen für den Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden und im Transport ohne Schutzmasken vorsieht.

Wie Ukrinform meldet, wurde das Gesetz am 19. November offiziell veröffentlicht und am Samstag, dem 21. November, trat es in Kraft.

Das Gesetz soll die Ausbreitung der akuten Atemwegserkrankung COVID-19 in der ukrainischen Bevölkerung verhindern.

Das Nicht-Tragen der Schutzmasken wird also mit einer Geldstrafe von 170 Hrywnja (UAH) bis 255 UAH (Wechselkurs der Hrywnja: 1 Euro – 33 UAH) belegt.

Die Geldbuße kann am Ort des Verwaltungsverstoßes mittels bargeldloser Zahlungsmittel erhoben werden.

Wie Ukrinform berichtete, begann in der Ukraine am 14. November die Wochenendquarantäne, die bis zum 30. November 2020 läuft. Dementsprechend ist an Wochenenden der Betrieb von Restaurants, Cafés und Bars mit Ausnahme von Liefer- und Abholmöglichkeiten untersagt. Der Betrieb von Einkaufs- und Unterhaltungszentren, anderen Unterhaltungseinrichtungen, Fitnessstudios, Fitnesscenter, Schwimmbädern, kulturellen Einrichtungen und kulturelle Veranstaltungen ist ebenfalls nicht gestattet.

yv